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Tabakindustrie will Freigabe

Streit um Nikotinbeutel 

Sie sind klein, aus Zellulose und sie schmecken nach Minze, Beeren oder Cocktails. Die Rede ist von Nikotinbeuteln, die immer häufiger konsumiert werden in Deutschland. Die Tabakindustrie setzt sich für eine Freigabe ein. Doch es gibt Widerstand. 
AutorKontaktdpa
Datum 21.02.2025  15:30 Uhr

Deutschlands Tabakbranche dringt auf die Zulassung von Nikotinbeuteln, die als weniger schädliche Alternative zu Zigaretten dargestellt werden. »In vielen anderen EU-Staaten sind sie legal zu kaufen, aber Deutschland lässt das nicht zu – damit verzichtet der Bund auf Steuereinnahmen und auf die Kontrolle der Produkte«, sagte der Geschäftsführer External Affairs von Philip Morris Deutschland, Torsten Albig, der dpa in Berlin.

Der frühere SPD-Politiker hofft darauf, dass die neue Bundesregierung den Verkauf der »Pouches« (englisch für Beutel) in Geschäften legalisiert. »Erwachsenen Rauchern können sie helfen, um von der Zigarette wegzukommen.« Gesundheitsforscher und Politiker warnen hingegen vor den Gefahren der Pouches, dies auch mit Blick auf junge Menschen.

Die kleinen Beutel werden unter die Oberlippe geschoben, damit der Körper Nikotin aufnimmt. Sie enthalten keinen Tabak, aber Aromen – sie schmecken etwa nach Menthol, Zimt oder Früchten. Unlängst hatte die US-Behörde FDA die Vermarktung bestimmter Nikotinbeutel-Produkte in den USA genehmigt, diese Entscheidung verstehen die Hersteller als Rückenwind.

Die Tabakbranche ist im Wandel, die großen Konzerne wollen allmählich weg von der Zigarette und ihr Geschäftsmodell mit rauchfreien Produkten in die Zukunft retten, dafür wurden Milliarden investiert. Zu den Produkten gehören E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Nikotinbeutel. Es geht steil nach oben: 2024 verkaufte Philip Morris 644 Millionen Dosen Nikotinbeutel, 53 Prozent mehr als 2023. Die Nikotinbeutel-Marke des Konzerns heißt Zyn.

Verkaufsverbot in Geschäften

Die Situation in Deutschland ist kurios: Die Pouches sind vom Staat anders als die ebenfalls tabakfreien E-Zigaretten nicht als tabakähnliches Produkt eingestuft, sondern als Lebensmittel. Weil Lebensmittel kein Nikotin enthalten dürfen, dürfen sie in Geschäften nicht verkauft werden. Im Internet sind sie aber bestellbar – etwa aus Schweden. »Das ist absurd: Ein deutscher Händler darf es nicht verkaufen, aber der Verbraucher darf es aus dem EU-Ausland zu sich schicken lassen«, sagt Lobbyist Albig. Hinzu komme, dass viele Kioske Schwarzmarkt-Produkte anböten. »Es gibt schwere Verwerfungen am Markt – und der Bund tut nichts, um das zu beenden.«

Albig räumt ein, dass die Produkte Risiken haben. »Nikotin macht süchtig. Aber wenn du rauchst, dann ist das eine sehr geeignete Alternative, um die Schäden des Rauchens zu vermeiden.« Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer sprachen sich für eine nationale Pouches-Regelung im Tabakrecht aus. Das war schon im Jahr 2021, umgesetzt wurde das nicht. Und heute? Das Bundesernährungsministerium verweist auf Brüssel. Eine EU-einheitliche Vorgehensweise und Regelung sei »dringend erforderlich«, sagt ein Ministeriumssprecher.

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