Pharmazeutische Zeitung online
Versender vor dem EuGH

Steuervorteil für Apotheke wegen Rx-Boni?

Darf eine niederländische Apotheke, die verschreibungspflichtige Medikamente an Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland liefert, ihre Steuerbemessungsgrundlage mindern, weil sie Rabatte auf die Arzneimittel gewährt? Diese Frage legt der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.
Christina Müller
31.10.2019  15:08 Uhr

Im konkreten Fall streiten eine Versandapotheke mit Sitz in den Niederlanden und das Finanzamt darüber, ob sich Rx-Boni im GKV-Bereich entsprechend steuerlich auswirken. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte die Klage des Versenders in erster Instanz abgewiesen. Weil der Sachverhalt den europäischen Binnenmarkt tangiert, schaltet das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen in Deutschland jetzt den EuGH ein.

»Für die Entscheidung hierüber kommt es auf das europäische Mehrwertsteuerrecht an, das bei der Auslegung des nationalen Umsatzsteuerrechts zu berücksichtigen ist, sodass insoweit bestehende Zweifelsfragen eine Vorabentscheidung durch den EuGH erforderlich machten«, teilt der BFH mit. Aus seiner Sicht fehlt es an einer bis zum Rabattempfänger, also dem Patienten, reichenden Umsatzkette. Er weist darauf hin, dass die Apotheke aus den Niederlanden an Krankenkassen im Inland geliefert habe. »Diese wiederum verschaffte den bei ihr Versicherten die verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Rahmen des Versicherungsverhältnisses und damit außerhalb eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustausches.« 

Die Anfrage des BFH fokussiert eindeutig steuerrechtliche Aspekte, die an die Konstellation von Leistung und Vergütung zwischen Apotheke, Patient und Kasse geknüpft sind. Ob die betroffene Versandapotheke berechtigt war, Preisnachlässe auf rezeptpflichtige Arzneien anzubieten, spielt dabei keine Rolle. In der Vorlage heißt es wörtlich: »Mit Blick auf die wirtschaftliche Realität kommt es dabei nicht darauf an, ob die Klägerin insoweit an alle für sie bestehenden Verpflichtungen wie etwa das Verbot, Rabatte zu gewähren, gehalten hat. Entscheidend ist vielmehr, dass die Klägerin auf sozialversicherungsrechtlicher Grundlage Arzneimittel an die gesetzlich krankenversicherten Personen abgegeben hat und hierfür nicht von diesen, sondern von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet wurde.«

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa