Sterbewillige sollen Präparat aus der Apotheke bekommen |
Jennifer Evans |
27.10.2021 09:00 Uhr |
Apotheken in Österreich sollen künftig unter bestimmten Umständen tödliche Präparate abgeben dürfen, aber nicht grundsätzlich dazu verpflichtet werden. / Foto: Imago Images/Viennareport
Dauerhaft schwerkranke Österreicher sollen ab dem kommenden Jahr Beihilfe zum Suizid in Anspruch nehmen können, wenn sie vorab eine Sterbeverfügung aufgesetzt haben. Wie die Wiener Presseagentur kathpress berichtete, hat die Regierung nun einen entsprechenden Entwurf für ein sogenanntes Sterbeverfügungsgesetz vorgelegt. Darin ist geregelt, dass Sterbewillige sich ihr tödliches Präparat in einer Apotheke abholen oder es sich von dort per Botendienst liefern lassen können. Wer immobil ist, kann zu diesem Zweck auch eine Vertrauensperson in die Offizin schicken. Allerdings soll dieser Anspruch nur für unheilbar kranke Personen gelten, Minderjährige sind demnach gänzlich ausgeschlossen.
Wer aber eine solche Sterbeverfügung aufsetzen will, muss sich laut den Plänen der österreichischen Regierung allerdings erst von zwei Ärzten, von denen einer eine palliative Qualifikation vorweisen muss, aufklären lassen. Beide müssen dann davon überzeugt sein, dass die Person entscheidungsfähig ist. Andernfalls muss zusätzlich ein Psychologe die Situation bewerten. Eine zwölfwöchige Frist soll zudem Spontanentscheidungen ausschließen. In Ausnahmefällen kann diese demnach kürzer ausfallen.
Das Präparat aus der Apotheke muss der betroffene Mensch schließlich selbst oral einnehmen oder selbst die entsprechende Sonde auslösen. Der Presseagentur zufolge ist das nämlich der entscheidende Unterschied zur aktiven Sterbehilfe. Diese bleibt in Österreich weiterhin verboten. Apotheker sollen demnach aber nicht zur Abgabe des Mittels verpflichtet werden. Noch steht der Beschluss des Parlaments zu dem Entwurf aus, wird aber im Dezember erwartet.