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Häufige Arzneistoffe

Steckbrief Denosumab

Zum monoklonalen Antikörper Denosumab musste man sich bislang nur die Präparatenamen Prolia® und Xgeva® merken. Zukünftig wird die Merkliste länger sein, denn Biosimilars stehen ante portas – viele von ihnen sind bereits zugelassen. Der richtige Moment also, um noch mal ein paar Fakten über den Antikörper in Erinnerung zu rufen.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 08.10.2025  07:00 Uhr

Wie wirkt Denosumab?

Denosumab bindet mit hoher Affinität und Spezifität an das Protein RANK-Ligand (RANKL). Dadurch kann RANKL nicht mehr an seinen Rezeptor RANK auf der Oberfläche von Osteoklasten-Vorläuferzellen binden. Diese Unterbrechung der Rezeptor-Ligand-Interaktion hemmt die Differenzierung und Reifung von Osteoklasten aus den Vorläuferzellen und stört Funktion und Überleben dieser knochenabbauenden Zellen. In der Folge nimmt die Knochenresorption deutlich ab.

Wofür steht die Abkürzung RANK?

Wer RANK mit vollem Namen ansprechen möchte, sagt Receptor Activator of Nuclear Factor κB. Es handelt sich dabei um ein Rezeptorprotein auf der Zelloberfläche von Präosteoklasten und Osteoklasten.

In welchen Indikationen ist Denosumab zugelassen?

Prolia und entsprechende Biosimilars sind in drei Anwendungsgebieten zugelassen: zur Behandlung der Osteoporose bei postmenopausalen Frauen und bei Männern mit erhöhtem Frakturrisiko, zur Behandlung von Knochenschwund im Zusammenhang mit Hormonablation bei Männern mit Prostatakarzinom mit erhöhtem Frakturrisiko und zur Behandlung von Knochenschwund im Zusammenhang mit systemischer Glucocorticoid-Langzeittherapie bei erwachsenen Patienten mit erhöhtem Frakturrisiko.

Xgeva und entsprechende Biosimilars sind zur Prävention skelettbezogener Komplikationen (pathologische Fraktur, Bestrahlung des Knochens, Rückenmarkkompression oder operative Eingriffe am Knochen) bei Erwachsenen mit fortgeschrittenen Krebserkrankungen und Knochenbefall zugelassen. Ein zweites Anwendungsgebiet ist die Behandlung von Erwachsenen und skelettal ausgereiften Jugendlichen mit Riesenzelltumoren des Knochens, die nicht resezierbar sind oder bei denen eine operative Resektion wahrscheinlich zu einer schweren Morbidität führt.

Welche Dosierung von Denosumab wird empfohlen?

Das richtet sich nach dem Einsatzgebiet. Prolia und entsprechende Biosimilars werden in ihren Anwendungsgebieten alle sechs Monate in einer Dosierung von 60 mg subkutan verabreicht.

Bei Xgeva und den entsprechenden Biosimilars beträgt die empfohlene Dosis zur Prävention skelettbezogener Komplikationen bei Erwachsenen mit fortgeschrittenen Krebserkrankungen und Knochenbefall 120 mg subkutan alle vier Wochen. Bei Riesenzelltumoren des Knochens sind es ebenfalls 120 mg alle vier Wochen. Zusätzliche Dosen von 120 mg werden in dieser Indikation an den Tagen 8 und 15 des ersten Behandlungsmonats injiziert.

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

In der Fachinformation von Prolia werden muskuloskelettale Schmerzen und Schmerzen in den Extremitäten als sehr häufige Nebenwirkungen genannt. In der Fachinformation von Xgeva werden neben muskuloskelettalen Schmerzen auch Hypokalzämie, Dyspnoe und Diarrhö als sehr häufige Nebenwirkungen aufgeführt.

Welche Kontraindikationen sind zu beachten?

Prolia und Biosmilars sind bei Hypokalzämie tabu, Xgeva und Biosimilars bei schwerer, unbehandelter Hypokalzämie und bei nicht verheilten Läsionen aus Zahnoperationen oder Operationen im Mundbereich.

Welche Beratungshinweise kann man sich bei Denosumab merken?

Eine ausreichende Versorgung mit Calcium und Vitamin D ist bei allen Patienten wichtig, außer bei solchen mit bestehender Hyperkalzämie. Zudem kann das Apothekenteam zum Thema Lagerung beraten. Denosumab sollte im Kühlschrank bei 2 bis 8 °C gelagert werden. Die Präparate sollten vor Injektion rechtzeitig aus dem Kühlschrank entnommen werden, um bei Raumtemperatur injiziert zu werden. Hat ein Mittel einmal Raumtemperatur (bis zu 25 °C) erreicht, muss es innerhalb von 30 Tagen verwendet werden.

Was ist mit Denosumab in Schwangerschaft und Stillzeit?

Die Anwendung des Antikörpers während der Schwangerschaft und bei Frauen im gebärfähigen Alter, die keine Verhütungsmethode anwenden, wird nicht empfohlen. In der Stillzeit muss eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob das Stillen zu unterbrechen ist oder ob auf die Behandlung mit dem Wirkstoff verzichtet werden soll.

Ist beim Absetzen von Denosumab etwas zu beachten?

Unbedingt. Das »Deutsche Ärzteblatt« schrieb bereits vor einigen Jahren: »Nach Absetzen von Denosumab zur Behandlung einer Osteoporose kann es zu einem Knochendichteverlust kommen, der in einigen Fällen mit Frakturen einhergeht. Derzeit ist unklar, ob die Knochendichte lediglich auf die Ausgangssituation vor Behandlungsbeginn zurückfällt oder es sogar zu einer überschießenden Gegenreaktion mit vermehrtem Knochenabbau kommt.« Wird Denosumab abgesetzt, sollte die Knochendichte im Verlauf überprüft und eine Behandlung mit Bisphosphonaten in Betracht gezogen werden, rät die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft in dem Artikel.

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