Das neue Standardvertragsmuster des Bündnis »Verbändeplattform« soll die Vertragsverhandlungen bei klinischen Prüfungen erleichtern und den Studienstandort Deutschland stärken. / © Adobe Stock/Gorodenkoff Productions OU
Seit Dezember 2025 gelten in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Standardvertragsklauseln. Dabei handelt es sich um verbindliche Mindestinhalte für Verträge zwischen kommerziellen Sponsoren (Pharmaunternehmen) und Prüfzentren (Kliniken oder Praxen). Das Ziel besteht darin, langwierige Vertragsverhandlungen bei der Durchführung klinischer Studien zu verkürzen und somit den Studienstandort Deutschland attraktiver zu machen.
Um die praktische Umsetzung zu unterstützen, hat ein Bündnis von Verbänden ein verordnungskonformes Standardvertragsmuster veröffentlicht. Laut gemeinsamer Pressemitteilung gilt dieses für drei Vertragsparteien: Sponsoren, Prüfzentren und Contract Research Organisationen (CRO). Alle Dokumente können über die Webseiten der beteiligten Institutionen und Verbände abgerufen werden.
Das Muster sei für Prüfungen in Kliniken oder Arztpraxen unter Verantwortung eines pharmazeutischen Unternehmens vorgesehen, bei denen ein Auftragsforschungsinstitut eingebunden sei. Dabei handelt es sich um ein spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen, das von Pharma-, Biotech- oder Medizintechnikunternehmen beauftragt wird, um Teile oder die gesamte Forschung und Entwicklung einer klinischen Studie zu übernehmen.
Das neue Muster soll Vertragsverhandlungen vereinfachen, Zuständigkeiten klarer regeln und dazu beitragen, dass klinische Prüfungen in Deutschland schneller starten können. Damit möchte das Bündnis nach eigenen Angaben eine gemeinsame Grundlage für wiederkehrende Regelungsfragen schaffen, die Planbarkeit für alle Vertragspartner erhöhen und den Weg zum Vertragsabschluss verkürzen.
Das Bündnis »Verbändeplattform« gibt es seit 2019. Zu seinen Mitgliedern zählen die Deutsche Hochschulmedizin (DHM; Medizinischer Fakultätentag und Verband der Universitätsklinika Deutschlands), das KKS-Netzwerk (KKSN), der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), der Bundesverband der Medizinischen Auftragsforschungsinstitute (BVMA), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Pharma Deutschland sowie der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).