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Durchsuchungen

Staatsanwaltschaft erhebt neue Vorwürfe gegen AvP-Mitarbeiter

Am heutigen Donnerstag dursuchten Polizeibeamte insgesamt 15 Gebäude und Räumlichkeiten, die im Zusammenhang mit der AvP-Insolvenz stehen. Zudem sind weitere, schwere Verdachtsvorwürfe gegen fünf Beschuldigte bekannt geworden.
Charlotte Kurz
14.01.2021  14:26 Uhr

Durchsuchung aufgrund von neuen Erkenntnissen

Bisher stand die Vermutung im Raum, dass vor allem Missmanagement der zuständigen Führungskräfte die finanzielle Situation des Rechenzentrums erklären sollte. Die jetzigen Verdachtsvorwürfe der Staatsanwaltschaft weisen jedoch daraufhin, dass Missmanagement nur die Spitze des Eisbergs war. Nicht bestehende Erträge zu verbuchen oder sachfremde Entnahmen von Firmenkonten, diese Vorwürfe klingen nach dem Ziel, sich privat in großem Stil aus den Kassen der Firma bereichern zu wollen.

Mit der heutigen Erklärung gab die Staatsanwaltschaft zudem bekannt, dass am heutigen Donnerstag Durchsuchungen in privaten als auch in firmeneigenen Objekte, also Gebäuden oder Räumlichkeiten der Beschuldigten und von AvP, durchgeführt wurden. Insgesamt 15 Objekte durchsuchten Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Düsseldorf. Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der PZ, dass es sich dabei um die erste Durchsuchung in dieser Wirtschaftsstrafsache handelt. Die Durchsuchungen fanden gerade heute und damit knapp vier Monate nach Eingang der Anzeige statt, weil sich »die Notwendigkeit erst jetzt ergab«. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund von Vernehmungen und Aussagen in diesem Zusammenhang die Durchsuchung und damit die weitere Suche nach Beweismitteln veranlasste.

Der nächste Schritt wird die Sicherung und Auswertung der Beweismittel sein, die am heutigen Donnerstag in den 15 Objekten von den Beamten gesichert wurden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der PZ, dass die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Düsseldorf in enger Zusammenarbeit die Auswertung vornehmen werden. Zudem ist bekannt, dass in dieser Strafsache eine Staatsanwältin und ein Staatsanwalt ermitteln.

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