| Melanie Höhn |
| 03.12.2025 18:00 Uhr |
Im April 2024 konnten nach einem Hinweis einer Münchner Apotheke über eine versuchte Einlösung eines gefälschten Kassenrezepts drei Personen auf frischer Tat festgenommen werden. / © Imago Images/Westend61
Die Vorlage gefälschter Rezepte in Apotheken zur widerrechtlichen Erlangung verschreibungspflichtiger Arzneimittel sei ein seit Langem bekanntes Deliktsphänomen, wie die Staatsanwaltschaft München auf Nachfrage der PZ mitteilte. Die »BILD«-Zeitung hatte zuerst über die Problematik berichtet.
Bis Ende 2023 hätten sich die Fälle in diesem Bereich zumeist auf die Erlangung zentralwirksamer Medikamente, die die Täter überwiegend im Rahmen einer Medikamentenabhängigkeit selbst einnahmen beziehungsweise Teile der widerrechtlich erlangten Arzneimittel zur Finanzierung des eigenen Bedarfs weiterverkauften, beschränkt. Zum größten Teil habe es sich bei den in diesem Zusammenhang geführten Verfahren um Einzeltäter gehandelt, die gefälschte Privatrezepte vorlegten und bei denen die Rezeptfälscher die widerrechtlich ausgehändigten Arzneimittel selbst bezahlten. Nur vereinzelt seien Kassenrezepte betroffen gewesen, bei denen die Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen werden mussten.
Seit Ende 2023 haben verschiedene Krankenkassen laut Staatsanwaltschaft München nun einen sprunghaften Anstieg von durch Apotheken zur Abrechnung vorgelegten Kassenrezepten verzeichnet, die sich bei der Überprüfung als Fälschungen herausstellten. »Im Vergleich zu vergangenen Fällen war neben der von Originalen kaum zu unterscheidenden Aufmachung auffallend, dass nahezu ausschließlich die als ›Abnehmspritzen‹ bekannten hochpreisigen Arzneimittel Ozempic®, Wegovy® und Trulicity® von den gefälschten Verordnungen betroffen waren«, hieß es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das der PZ vorliegt. Nachdem die Krankenkassen erst geraume Zeit nach der jeweiligen Einlösung in der Apotheke feststellten, dass es sich um Fälschungen handelt, lagen bis auf etwaige Spuren auf den eingereichten Rezepten zunächst keine zielführenden Ermittlungsansätze vor, so die Staatsanwaltschaft weiter.