SPD-Experte fordert Gesetz gegen Formfehler-Retaxationen |
Ev Tebroke |
04.04.2022 09:00 Uhr |
Zum Thema konkrete Vergütung der Zytostatika-Herstellung, das Peterseim anfangs ebenfalls in den Fokus der Tagung gestellt hatte, äußerte sich Heidenblut allerdings nicht. Schon seit Jahren fordert der VZA eine deutliche Anhebung der Arbeitspreise bei der Herstellung von onkologischen Rezepturen auf einheitlich 130 Euro pro applikationsfertiger Einheit. Derzeit können die Apotheker für die Herstellung zytostatikahaltiger parenteraler Lösungen 81 Euro beziehungsweise für Lösungen mit monoklonalen Antikörpern 71 Euro pro Einheit berechnen.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will die Forderung nach einer Anpassung der Arbeitspreise nun erneut mit in die Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nehmen, wie DAV-Vize Hans-Peter Hubmann in Berlin ankündigte. Dies erfolgt nicht zuletzt vor dem Hintergrund »drastischer Preisabschläge«, die der GKV-Spitzenverband Hubmann zufolge in der letzten Verhandlungsrunde am 16. März 2022 auf ausgewählte monoklonale Antikörper gefordert hat. Doch der stellvertretende DAV-Vorsitzende betonte zugleich die Schwierigkeit dieser Verhandlungen.
Die Arbeitspreise sind in der sogenannten Hilfstaxe geregelt. Dieser Vertrag über die Preisbildung von Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen ist seit Jahren immer wieder Streitpunkt zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV, der auch die Interessen des VZA in den Verhandlungen vertritt. Über die Preisbildung für parenterale Lösungen, die in der Anlage 3 geregelt ist, entschied zuletzt die Schiedsstelle. Der Schiedsspruch vom 19. Januar 2018 enthielt für die Apotheker jedoch unhaltbare Regelungen, sodass der DAV dagegen klagte und Teile der Anlage 3 kündigte. Vor allem die rückwirkende Festsetzung der Preisregelungen stand in der Kritik. Auch sah der DAV die festgelegten Preisabschläge als viel zu hoch an. Letztlich einigten sich die Vertragspartner in einem Vergleich darauf, auf die Rückwirkung zu verzichten.
Nun sollen die Arbeitspreise also erneut aufs Tapet gebracht werden. Dabei will der DAV die aus seiner Sicht erforderliche Preisanpassung auch mit der Tariferhöhung für Apothekenangestellte sowie den gestiegenen Energie- und Materialkosten begründen. Bei Nicht-Einigung müsse dann eben erneut die Schiedsstelle entscheiden, so Hubmann.
Für erfolgreiche Vertragsverhandlungen sei auf Dauer vor allem eine gute Datengrundlage und Transparenz erforderlich, betonte der DAV-Vize. Die GKV-Seite habe stets den größeren Datensatz. Gleichzeitig hat der DAV kein Auskunftsrecht, darf diese Daten also nicht einsehen. Der Verband setzt bei den Verhandlungen daher auf ein Gutachten, dass der VZA bei der REFA in Auftrag gegeben hat und das für den Bereich der ambulanten Zytostatika-Herstellung in den Offizinen verlässliche Zahlen für die Verhandlungen bereitstellen soll.