| Ev Tebroke |
| 02.04.2026 15:30 Uhr |
Um die Arzneimittelausgaben zu reduzieren, empfiehlt die Finanzkommission unter anderem neue Umsatzschwellen und Mengenrabatte. / © imago images/McPHOTO
Erhöhung des Herstellerrabatts, Nachschärfungen bei Preisfindungen für neue Medikamente, keine Sonderrolle mehr für Orphan Drugs: Der am 30. März 2026 in Berlin präsentierte Bericht der Finanzkommission Gesundheit enthält auch eine Reihe von Maßnahmen, die die Arzneimittelversorgung betreffen. In einer ersten Reaktion hatten die Arzneimittelhersteller die Maßnahmen bereits als »Irrweg« bezeichnet. Nun legt der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) mit einem Faktencheck nach.
Aus vfa-Sicht greifen die Darstellungen der Kommission hinsichtlich der Ausgabenbelastung zu kurz. Auch hätten die Finanzexperten wesentliche Zusammenhänge außer Acht gelassen, so die Kritik. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien zudem nicht ohne Versorgungseinbußen umsetzbar, warnt der Verband.
Als Kostentreiber benennt die Kommission etwa den Bereich patentgeschützer Arzneimittel. Ihrem Bericht zufolge hat die Verordnungsmenge für diese Medikamente mit Nutzenbewertung in 2024 lediglich einen Anteil von 2,9 Prozent der Gesamtverordnungsmenge, und liegt damit weit unterhalb der Verordnungsmengen des Restmarkts. Gemessen am Anteil des Gesamtumsatzes machten patentgeschützte Arzneimittel in 2024 mit etwa 45 Prozent aber fast die Hälfte des Ausgabenvolumens aus, heißt es.
Was den Bereich Orphan Drugs betrifft, betont die Kommission, dass diese Präparate 13 Prozent der Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel ausmachten, obwohl ihr Verordnungsanteil bei lediglich 0,1 Prozent liege. Besonders gravierend sei die Kostendynamik in diesem Markt: Im 5-Jahres-Mittel (2015 bis 2019) liege der Kostenanstieg bei 14 Prozent (andere patentgeschützte Mittel 8 Prozent).
Nicht ein Anstieg der Verordnungen sei Grund für den Anstieg der Arzneimittelkosten, sondern die erhöhten Preis- und Strukturkomponenten von neuen und innovativen patentgeschützten Arzneimitteln. Der Teilbereich der patentgeschützten Arzneimittel sei dabei maßgeblich für die Ausgabenentwicklung.