| Ev Tebroke |
| 02.04.2026 15:30 Uhr |
Darüber hinaus hatte die Kommission als Sparmaßnahme eine Nachschärfung der bisherigen »Preis-Mengen-Regelung« empfohlen. Umsatzschwellen und Rabattsätze bei Überschreitungen sollten gesetzlich definiert werden. »Im Rahmen der hohen Ausgabendynamik von Arzneimitteln sind Mengenrabatte ein sinnvolles und adäquates Mittel, die Ausgaben von Arzneimitteln mit hohem Umsatzvolumen zu begrenzen.« Die bislang geltende Regelung ist der Kommission zu unkonkret und sie empfiehlt, Umsatzschwellen im Gesetz zu konkretisieren. »Die Höhe des Mengenrabatts sollte vom Gesamtumsatz abhängig sein und je erreichter Umsatzschwelle einen festgesetzten Rabattsatz umfassen.«
Der vfa argumentiert: Die aktuelle `Preis-Mengen-Regelung´ sei bereits so ausgestaltet, dass sie Ausgabendynamiken und Marktbedeutung adressieren könne. »Eine zusätzliche Absenkung des Erstattungsbetrages bei Überschreitung gesetzlich festgelegter Umsatzschwellen würde einen zusätzlichen Preisbildungsmechanismus einführen, der die Nutzenbewertung entwertet und eine Aushöhlung der nutzenbasierten Preisbildung zur Folge hat.«
Ohnehin zeige sich für die meisten innovativen Arzneimittel eine abwärts gerichtete Preisspirale aufgrund mehrfacher Preissenkungen, insbesondere durch Neuverhandlungen. »Das Referenzieren auf andere, bereits durch Mengenaspekte reduzierte Erstattungsbeträge, würde diesen Kellertreppeneffekt noch verstärken.«
Was die Kommissionsempfehlungen zu Orphan Drugs betrifft, so pocht der vfa auf Beibehaltung des Privilegs, dass bei diesen Präparaten automatisch ein Zusatznutzen gilt und dies höhere Erstattungspreise legitimiert.
Die Orphan Drug-Regelung habe eine existenzielle Bedeutung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen Erkrankungen. Bei Abschaffung der Regelung könnten die meisten Orphan Drugs einen Zusatznutzen aufgrund formaler Gründe nicht mehr erreichen und wären einem »dramatischen Preisverfall« ausgesetzt. In der Folge bestünde für 57 Prozent der Orphan Drugs ein sehr hohes Marktrücknahmerisiko.
Laut vfa unterliegt ein Großteil der Orphan Drug-Umsätze bereits einer vollumfänglichen Nutzenbewertung: Rund 80 Prozent der GKV-Arzneimittelausgaben für Orphan Drugs werden demnach von den 25 Prozent der Orphan Drugs mit Jahresumsätzen oberhalb der Umsatzschwelle generiert. Drei Viertel der Orphan Drugs erzielten allerdings nur geringe Umsätze – für sie sei die Orphan Drug-Regelung existenziell.
Insgesamt sieht die Kommission mittels ihrer Empfehlungen im Gesundheitswesen ein Entlastungspotenzial von 42,3 Milliarden Euro im Jahr 2027. Für 2030 sollen sogar 63,9 Milliarden Euro eingespart werden können. Ohne Reform der GKV-Ein- und Ausgabensituation prognostizieren die Finanzexperten einen Anstieg der Finanzlücke von 15,3 Milliarden Euro in 2027 auf 40,3 Milliarden Euro in 2030. Die mittlere jährliche Mehrbelastung von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden würde somit von 260 Euro in 2027 auf 1440 Euro in 2030 ansteigen.