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Spahns Bekenntnis zur Gleichpreisigkeit

Eine Lanze für die Gleichpreisigkeit: Auf Facebook hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Notwendigkeit gleicher Abgabepreise im Rx-Markt bekräftigt. Das geplante Apotheken-Stärkungsgesetz solle wieder für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versendern aus dem EU-Ausland sorgen.
Ev Tebroke
13.05.2019  13:34 Uhr

Nach längerer Pause hat sich Minister Spahn auf Facebook wieder live zu gesundheitspolitischen Themen geäußert. Auf die Frage eines Apothekers zum Thema Apotheken und Versandhandelsverbot bekräftigte Spahn seinen Willen, mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz wieder gleiche Abgabepreise für deutsche und EU-Versandapotheken im Rx-Markt zu gewährleisten.

»Mir geht es mit dem Vorschlag darum, die Gleichpreisigkeit zum Schutz der Vor-Ort-Apotheken wiederherzustellen«, so Spahn. Um es europarechtlich und politisch mehrheitsfähig zu machen, plane er dies über das Sozialrecht. »Also in dem Bereich, wo Europa nicht mitreden kann.«

Aber auch die zusätzlichen Dienstleistungen wolle er endlich für die Apotheken finanzierbar machen, Leistungen wie etwa »Medikationsanalyse, Präventionsangebote oder auch die Modell-Projekte zur Grippe-Impfung in den Apotheken«. Spahn will nach eigenen Angaben damit einerseits die Ärzte entlasten und andererseits das Wissen der Apotheker und den niedrigschwelligen Zugang der Vor-Ort-Apotheken nutzen. All diese Maßnahmen und noch viele andere seien die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf den Versandhandel.

Bei vielen Apothekern war Spahn mit seinem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz in die Kritik geraten, weil es vorsieht, die Preisbindung für Versender aus dem EU-Ausland aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) zu streichen, sprich den Passus § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG. Damit reagiert das BMG auf eine Forderung der EU-Kommission. Diese hatte 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil sie eine Rx-Preisbindung für EU-Versender, die nach Deutschland liefern, als Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit wertet.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte 2016 ähnlich argumentiert und die Preisbindung für EU-Versender für nichtig erklärt. Seitdem dürfen diese hierzulande Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Medikamente geben, deutsche Apotheken jedoch nicht. Die Apotheken hatten seither vehement für ein Rx-Versandverbot gekämpft, um die Wettbewerbsschieflage zu beheben. Dieses wurde aber von der Koalition letztlich nicht mitgetragen. Die aktuell von Spahn vorgeschlagene Lösung bindet zwar die Rx-Preise für Medikamente zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Privatversicherte und Selbstzahler könnten aber auch in Zukunft von Preisnachlässen der EU-Versender profitieren.

Spahn bekräftigte in seinem Facebook-Live-Video, dass es in Deutschland bei verschreibungspflichtigen Medikamenten »bewusst« eine Preisbindung gebe, weil Arzneimittel »ein besonderes Gut« seien und nur durch Apotheken abgegeben werden dürften.

 

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