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Apothekenreform

Spahn will mit EU-Kommission sprechen

Beim heutigen Pressetermin in Berlin hat Bundesgesundheitsminister Jens Sphan (CDU) unter anderem über das Apotheken-Stärkungsgesetz gesprochen. Das steht nach wie vor in der Kritik, nicht europarechtskonform zu sein. Der Minister kündigte an, das Gespräch mit der EU-Kommission zu suchen.
Jennifer Evans
17.07.2019  14:16 Uhr

Er wisse aus eigener Erfahrung, wie wichtig die Apotheke vor Ort für die flächendeckende Versorgung sei, so Spahn heute in Berlin. Der am heutigen Vormittag vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Apothekenreform diene vor allem dazu, die »umfassende Gesundheitsversorgung im Alltag zu stärken«.

Ein besonders Augenmerk legt Spahn darauf, dass die Apotheken als wichtige Säule in der Versorgung nun die Möglichkeit bekommen, »über die Abgabe der Arzneimittel-Packung hinaus, Präventionsangebote oder Medikationsanalyse« anbieten zu können. Einen weiteren »finanziellen Spielraum« stellten die außerdem geplanten zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen dar. Auch gehe es in der Reform um den »fairen Wettbewerb der Apotheken vor Ort mit den Versendern aus dem Ausland«, so Spahn. Die derzeitige Schieflage ist durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 entstanden. Seitdem dürfen Versender mit Sitz im EU-Ausland deutschen Kunden Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente anbieten, während für die Apotheken hierzulande die Preisbindung gilt. Die Situation sei »unfair« gegenüber den deutschen Apotheken und die Bundesregierung wolle das ändern, betonte Spahn.

Ein Rx-Boni-Verbot will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun über das Sozialrecht regeln, damit für alle einheitliche Abgabepreise für verschreibungspflichtige Medikamente gelten. Unklar ist, ob diese Regelung europarechtskonform ist. Insbesondere das Bundesjustizministerium ist anderer Ansicht. Spahn kündige an, die Bundesregierung werde nun unter Federführung des BMG »zeitnah das Gespräch mit der Kommission suchen«.

Der Minister erinnerte noch einmal daran, dass Deutschland sich derzeit in einen Vertragsverletzungsverfahren befinde. Gemeint ist ein seit 2013 laufendes Verfahren. In diesem Zusammenhang hatte die EU-Kommission Deutschland eine Frist gesetzt, das Arzneimittelgesetz so zu ändern, dass die Rx-Preisbindung für EU-Versender nicht mehr gilt. Die Kommission war der Auffassung, die hierzulande geltenden Vorschriften entsprechen nicht dem Grundsatz eines freien Warenverkehrs. Deutschland hatte zwei Monate Zeit, die Angelegenheit zu klären. Dem komme die Bundesregierung nun nach, indem der entsprechende Paragraf im Arzneimittelgesetz (AMG) gestrichen wird, nämlich § 78 Absatz 1 Satz 4 AMG. Weitere Fragen wolle man im Dialog mit der Kommission in Brüssel klären, kündigte Spahn an. Man arbeite in einem »guten Miteinander« und suche nach »einer Lösung, die hält«.

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