Oppositionsabgeordnete lieferten sich an mehreren Stellen einen Schlagabtausch mit Spahn. Man könne klar sehen, dass Spahn kein Gespür mehr dafür habe, »wie viel Geld das war«, sagte die Obfrau der Grünen, Paula Piechotta, über die damaligen öffentlichen Mittel. Die Verträge seien handwerklich schlecht gemacht und voller »juristische Mängel« gewesen. Besonderer Gegenstand von Piechottas Kritik: Nicht die zuständigen Beschaffungsämter des Bundes hätten Masken und Material beschafft – vielmehr habe das Gesundheitsministerium auf eigene Faust gehandelt. Das zeige sich daran, dass es für eine »Beschaffung von 20 Mal mehr Masken« als vom Krisenstab vorgesehen nie einen Beschluss gegeben habe.
Spahn entgegnete, die Profis der Beschaffungsämter des Bundes seien gar nicht zu der geforderten Beschaffung in der Lage gewesen. »Wir mussten schnell handeln.« Es habe Wildwest geherrscht. Der damalige Gesundheitsminister richtete sich auch an seinen Nachfolger Lauterbach: So habe es ihm gegenüber als Ressortchef unter dem SPD-Politiker keine Veränderung gegeben bei der Aktenaufarbeitung oder dem vielfach kritisierten Umstand, dass externe Dienstleiter mit Aufgaben beauftragt seien.
Auf Piechottas Frage, ob sich Spahn persönlich bereichert habe, antwortete Spahn: »Nein.« Er habe die Frage im Haushaltsausschuss schon zwei Mal beantwortet. Die Grünen sollten ihm nach mit »verleumderischen Mutmaßungen« aufhören.
Sudhof forderte, um mit künftigen Krisen besser umgehen zu können, bedürfe es eines ständigen Dialogs zwischen Expertinnen und Experten. »Was brauchen wir konkret, und wo soll das gelagert werden – Das ist die Frage: wer, was, wann, wo und wie viel«, so die Sonderermittlerin. Noch sind viele Antworten dazu aus ihrer Sicht nicht ausreichend gegeben.
Die Folgen der damaligen Vorgänge sind noch nicht vorbei. Hintergrund ist ein besonderes Verfahren, das das Gesundheitsministerium damals angewendet hatte und bei dem Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Preisen zustande kamen. Mehr Firmen als gedacht machten bei der Ausschreibung mit. Später klagten Lieferanten wegen verweigerter Bezahlung nach Mängelbeschwerden. Im Juli 2024 verurteilte das Oberlandesgericht Köln den Bund zur Zahlung von 86 Millionen Euro plus Zinsen an eine Handelsfirma. Der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof.