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Schutzmasken-Verordnung

Spahn senkt Masken-Honorar der Apotheker auf 3,30 Euro

Ab dem 10. Februar werden die Apotheken nur noch 3,30 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) für jede abgegebene FFP2-Maske abrechnen können. Das BMG hat eine entsprechende Änderung der Schutzmasken-Verordnung vorgelegt, die der PZ vorliegt. Gleichzeitig sollen mit der neuen Verordnung rund 5 Millionen Arbeitssuchende ein Recht auf jeweils zehn Masken aus einer Apotheke erhalten – ohne Eigenbeteiligung.
Benjamin Rohrer
30.01.2021  09:00 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt seine Ankündigung um und kürzt die Vergütung der Apotheker, die sie für die Abgabe von Schutzmasken erhalten. Derzeit erhalten die Pharmazeuten für jede an einen Risikopatienten abgegebene FFP2-Maske ein Fixhonorar von 6 Euro. Über ihre Rechenzentren können die Apotheker diesen Betrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung abrechnen.

In den vergangenen Tagen war Spahn für die Höhe dieser Vergütung heftig kritisiert worden. Die Grünen hatten sich mit Blick auf die aktuellen Marktpreise darüber beschwert, dass die Vergütungshöhe nicht mehr angemessen sei. Spahn scheint das ähnlich zu sehen: Schon bei einer Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag kündigte er an, dass er das Honorar »überprüfen« wolle. Diese Überprüfung ist nun abgeschlossen. Das Ergebnis: Ab dem 10. Februar gilt das neue Honorar in Höhe von 3,30 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Niedriges Honorar gilt ab Mitte Februar

In der Begründung des neuen Verordnungsentwurfes erklärt das BMG allerdings, dass das neue Honorar ausschließlich für die zweite Masken-Abgabewelle gilt. Zur Erklärung: Die Masken-Verteilung für Risikopatienten ist seit Beginn des Jahres in zwei Phasen eingeteilt. Für beide Phasen haben die Risikopatienten jeweils einen Berechtigungsschein ihrer Krankenversicherung erhalten, mit dem sie in der Apotheke jeweils sechs Masken erhalten. Die zweite Phase beginnt Mitte Februar und läuft bis Mitte April. Das abgesenkte Honorar soll ausschließlich für Bezugsscheine gelten, die in diesem Zeitraum abgegeben werden. Laut Verordnungsentwurf spart der Bund durch die Absenkung des Apothekenhonorars 465 Millionen Euro.

Mit der Novellierung der Verordnung setzt das Ministerium aber noch eine weitere für Apotheker wichtige Neuregelung um. Denn laut Entwurf sollen künftig auch rund 5 Millionen Empfänger des Arbeitslosengeldes II Anspruch auf jeweils zehn FFP2-Masken aus einer Apotheke haben. Auch für diese Masken-Berechtigten sollen die Apotheken künftig das niedrigere Honorar in Höhe von 3,30 zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten. Dem Bund entstehen somit Mehrausgaben in Höhe von 220 Millionen Euro.

Für die Gruppe der Arbeitssuchenden ändert das Ministerium außerdem das Verfahren des Berechtigungsnachweises in der Apotheke. Mit der Verordnung sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, den berechtigten Versicherten ein »Informationsschreiben« zu schicken, das in der Apotheke vorgelegt werden kann. Außerdem muss der Kunde einen Personalausweis vorlegen. Im Vergleich zur Abgabe an die Risikopatienten gibt es noch eine weitere Neuerung: Die Eigenbeteiligung in Höhe von 2 Euro entfällt komplett.

ABDA-Präsidentin Overwiening hat kein Verständnis

Die ABDA reagierte verärgert auf die Absenkung des Honorars. In einem Video-Statement richtete sich die neue ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening direkt an die Pharmazeuten, dankte ihnen für ihr großes Engagement in der Krise und kritisierte die Honorarabsenkung scharf. Hier sehen Sie das komplette Video-Statement:

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