Pharmazeutische Zeitung online
UV-Filter

Sonnenschutz für die Pool-Position

Zu Sonnenschutzpräparaten gibt es keine Alternative – auch wenn einige UV-Filter aufgrund ihrer hormonähnlichen Wirkung in die Kritik geraten sind. Anfang des Jahres sind in Urinproben zudem auffällige Werte eines verbotenen Weichmachers gefunden worden. Was geht in Sachen Lichtschutz – und was nicht?
Elke Wolf
18.07.2024  18:00 Uhr

In zurückgestellten Urinproben Hunderter Kita-Kinder und Erwachsener haben Behörden im Frühjahr vermehrt ein Stoffwechselabbauprodukt von Weichmachern namens Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) nachgewiesen. Zuerst wurde das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen fündig, dann das Umweltbundesamt bei der vorläufigen Datenauswertung der Deutschen Umweltstudie.

Das Kritische daran: MnHexP ist ein Metabolit von Di-n-hexylphthalat (DnHexP), ein Weichmacher, der laut Bundesumweltamt in der EU seit 2023 ohne Zulassung grundsätzlich nicht mehr verwendet werden darf. MnHexP gilt als fortpflanzungsschädigender Stoff. Die Suche nach den Ursachen für die erhöhten Werte in den Urinproben läuft, bislang gibt es nur Mutmaßungen. Als eine mögliche Quelle standen schon relativ früh Sonnenschutzmittel in Verdacht, auch weil die Urinproben aus den Sommermonaten auffällig erhöht waren.

Konkret im Verdacht steht der chemische UV-Filter Diethylamino-Hydroxybenzoyl-Hexyl-Benzoat (DHHB), der DnHexP als Verunreinigung enthalten könnte, das wiederum zu MnHexP verstoffwechselt wird. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schreibt zwar in seiner Stellungnahme, dass sowohl die Aufnahme des Abbauprodukts MnHexP als auch die seiner möglichen Ausgangsstoffe »so weit wie möglich reduziert werden sollte«.

Das Bundesinstitut sah aber »keinen Anlass für eine erhöhte Besorgnis. Die nachgewiesenen Konzentrationen bewegen sich in einem Bereich, der auch bei anderen Phthalaten im Rahmen von Reihenuntersuchungen nachgewiesen wurde«. Auch von Sonnenschutzmitteln, die mit DnHexP verunreinigt seien, gehe nach aktuellem Wissensstand keine akute Gefahr aus, gesundheitliche Beeinträchtigungen seien »sehr unwahrscheinlich«.

Filter ohne Weichmacher

DHHB gehört zu den UV-Filtern der neueren Generation und gilt als idealer – da UV-A-photostabiler – Ersatz für ältere, in die Kritik geratene UV-Filter wie Octocrylen, Octinoxat oder Oxybenzon. DHHB ist ein unsymmetrisch substituiertes Benzophenon. Die aromatische Ringstruktur fungiert als UV-Absorber, die hydrophoben Substituenten sorgen für Wasserfestigkeit in dermatologischen Zubereitungen. Auch in anderen Kosmetika findet DHHB immer häufiger Verwendung.

Das Problem – und hier ergibt sich der Link zu den auffälligen Urinproben – ist die Tatsache, dass bei seiner Herstellung als Verunreinigung (»verfahrensbedingte Nebenkomponente in sehr geringen Konzentrationen«) das Weichmacher-Phthalat DnHexP entstehen kann. Dieser wurde in der EU schon vor Jahren als »besonders besorgniserregend« eingestuft und ist seit 2019 als Inhaltsstoff in Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielzeug und kosmetischen Zubereitungen, zu denen neben Anti-Aging-Kosmetika auch Sonnenschutzprodukte zählen, verboten.

Umso bemerkenswerter ist das Testergebnis des Verbrauchermagazins »Ökotest« vom Juni: Dessen Labore hatten DnHexP-Rückstände in 7 von 25 getesteten Sonnenschutzpräparaten für Kinder nachgewiesen. Und auch bei Erwachsenen-Präparaten wurden die Verbraucherschützer in ihrer Juli-Analyse in 3 von 19 Präparaten fündig. Dass diese Weichmacher-Abbauprodukte nicht »technisch unvermeidbar« seien, beweise die Tatsache, dass andere geprüfte Sonnencremes frei von DnHexP waren, obwohl sie ebenfalls den UV-Filter DHHB enthielten.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa