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Hochdosis-Vakzine

Sonderregeln für Grippe-Impfstoffe gelten weiter

Mit einer Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern verlängert das Bundesgesundheitsministerium deren Gültigkeit bis Ende März 2023. So können Ärzte auch in der kommenden Grippe-Saison zwischen Hochdosis-Grippe-Impfstoffen und anderen Vakzinen für Über-60-Jährige wählen. Die entsprechende Änderung tritt am Freitag in Kraft.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 24.02.2022  17:30 Uhr

Jetzt ist es offiziell: Auch in der kommenden Grippe-Saison 2022/2023 können Ärzte und Apotheken bei der Auswahl von Grippe-Impfstoffen für Über-60-Jährige wieder zwischen verschiedenen Impfstoffen (Hochdosis und inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe) wählen.

Eigentlich ist laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für diese Personengruppe lediglich ein Hochdosis-Grippeimpfstoff vorgesehen. In dieser Saison gab es allerdings nur einen derartigen Impfstoff (Efluelda® von Sanofi) auf dem Markt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im März 2021 deshalb eine entsprechende Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern erlassen, in dem der alternative Einsatz auch anderer Impfstoffe möglich gemacht wurde. Dies sollte zu einer flächendeckenden Versorgung der Über-60-Jährigen bei möglichen Engpässen von Hochdosis-Impfstoffen führen. Diese Verordnung lief bislang allerdings zum 31. März 2022 aus.

Nun hat das BMG eine Änderung der Verordnung veröffentlicht, die eine Verlängerung der Grippe-Impfstoffverordnung ermöglicht. Diese soll nun bis zum 31. März 2023 gelten und damit auch die kommende Influenza-Saison umfassen. Über den entsprechenden Referentenentwurf der Verordnung hatte die PZ bereits ausführlich berichtet. Im Vergleich zum Entwurf gab es keine Änderungen mehr. Die am Donnerstag veröffentlichte Verordnung tritt damit am morgigen Freitag offiziell in Kraft.

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