Soforthilfe unerlässlich |
Sven Siebenand |
14.01.2024 17:20 Uhr |
Apropos sofort: Im Folgenden ging Benkert auf das Vorhaben ein, dass der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband ab 1. Januar 2027 (!!) Anpassungen über den Festzuschlag verhandeln sollen. Dabei sollen die Entwicklung der Situation zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung sowie Änderungen des Verbraucherpreisindexes und der Grundlohnsumme beachtet werden. Grundsätzlich, so Benkert, sei dieser Ansatz es wert, ihn weiterzuverfolgen.
Allerdings gibt es für ihn zwei wichtige Einschränkungen – zwei sehr markante: Zum einen brauche es klare gesetzliche Vorgaben für die Fortschreibung der Vergütung und für die Verhandlungen. Es könne nicht sein, dass sich notwendige Anpassungen der Honorierung durch verfahrenstechnische Spitzfindigkeiten in die Länge ziehen. Und zum anderen komme eine solche Anpassung bei Weitem viel zu spät. Benkert: »Wir fordern daher, den Festzuschlag nach der Arzneimittelpreisverordnung sofort anzupassen und den Apothekenabschlag ebenfalls sofort wieder auf 1,77 Euro zurückzusetzen.«
Während sich das BMG in Sachen Honorierung offenbar Zeit lassen will, sind andere Vorhaben, die die Apotheken strukturell verändern und letztendlich das ganze System gefährden werden, kurzfristiger angelegt. So sollen Apotheken auch vorübergehend öffnen können, wenn »eine erfahrene PTA oder ein erfahrener PTA vor Ort die Arzneimittelabgabe übernimmt«. Voraussetzung soll sein, dass eine telepharmazeutische Beratung durch eine approbierte Kraft der Apotheke beziehungsweise des Filialverbunds stattfinden kann. Die vermeintliche Sicherheit, die die telepharmazeutische Zuschaltung bieten soll, sei aber keine Sicherheit, sondern eine Hürde, die mit technischem Aufwand verbunden ist. Und sie setze voraus, dass die approbierte Kraft auch zu eben diesem Zeitpunkt verfügbar und nicht durch andere Aufgaben gebunden ist. Das Risiko für Fehleinschätzungen, ob und wann in bestimmten Beratungssituationen die apothekerliche Kompetenz in Anspruch genommen werden muss, erhöhe sich und damit steige auch das Risiko, dass Fehlentscheidungen getroffen werden, die die Patientensicherheit gefährden. »Der Betrieb einer Apotheke ist aus gutem Grund an die Anwesenheit eines Apothekers oder einer Apothekerin gebunden«, erteilte Benkert diesem Vorhaben aus dem BMG folglich eine eindeutige Absage . »Das kann und darf so nicht kommen!«