Soforthilfe unerlässlich |
Sven Siebenand |
14.01.2024 17:20 Uhr |
Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, eröffnete den diesjährigen Fortbildungskongress Pharmacon in Schladming. / Foto: Alois Müller
Benkert betonte, dass Kostensteigerungen in einem nie dagewesenen Ausmaß die wirtschaftliche Situation der Apotheken belasten, was sich auch deutlich an der Zahl der Betriebsschließungen zeige. »Wir kämpfen mit Personalmangel und gleichzeitig belasten uns die Lieferengpässe«, verwies der BAK-Präsident auf zwei weitere von vielen Sorgenfalten des Berufsstands.
In seiner Rede erinnerte Benkert daran, dass die ABDA Anfang 2023 einen Forderungskatalog aufgestellt hat, in dem klar formuliert wurde, was für eine gute und sichere Arzneimittelversorgung der Bevölkerung extrem wichtig ist. »Kernpunkt war und ist, dass wir verlässliche und stabile Rahmenbedingungen brauchen, um die Menschen gut und sicher zeit- und wohnortnah versorgen zu können.« Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat Inflations- und Kostenausgleiche für fast alle anderen Bereiche des Gesundheitswesens vorgenommen. Allerdings war die Politik bislang nicht bereit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken zu stabilisieren. Benkert äußerte seinen Missmut darüber: »Es ist für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass es bei den Apotheken nicht möglich sein soll, diese für ihre Leistungen, aber auch die damit verbundenen, enorm gestiegenen Kosten, angemessen zu vergüten.«
Fortbildungshungrige en masse: Das Thema von Pharmacon Schladming 2024 lautet »Autoimmunerkrankungen und Allergien«. / Foto: PZ/Alois Müller
Wie dem Eckpunktepapier des BMG zu einer Apothekenhonorar- und Strukturreform aus dem Dezember zu entnehmen ist, soll der Apothekenabschlag zum 1. Februar 2025 von derzeit 2,00 wieder auf 1,77 Euro abgesenkt werden. »Hier soll uns alter Wein in einem neuen Schlauch verkauft werden«, kritisierte Benkert. Denn der erhöhte Apothekenabschlag war ohnehin nur für zwei Jahre bis zum 31. Januar 2025 befristet. Von einer Verbesserung der Honorierung könne bei Rückführung des Apothekenabschlages keine Rede sein, da diese nur die Rücknahme einer Sonderbelastung sei. »Aus den Plänen des BMG zur Honorierung ist nicht erkennbar, wie die unhaltbare wirtschaftliche Lage der Apotheken sofort und wirksam verbessert werden soll.«