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Onlineauftritt von Apotheken
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So wird Ihr Internet barrierefrei

Nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen, sondern auch Gehörlose und körperlich oder kognitiv Behinderte können digitale Angebote der Apotheken häufig nicht im vollen Umfang nutzen. Für Apotheken als Dienstleister im Gesundheitswesen sollte allerdings ein barrierefreier Zugang für alle Patientengruppen selbstverständlich werden. Wie kann es am besten gelingen?
AutorKontaktTatiana Dikta
Datum 03.06.2021  18:00 Uhr

Farbliches Design relevant

Auch das farbliche Design der Webseite kann die Nutzerfreundlichkeit beeinträchtigen, denn Menschen nehmen Farben unterschiedlich wahr. Relevante Informationen auf der Webseite sollen daher nicht ausschließlich über Farbe vermittelt werden: »Klicken Sie auf den grünen Button, um sich anzumelden« oder »Tagesangebote werden mit einem roten Punkt gekennzeichnet«. Auch die Farbe der Schrift muss im Hinblick auf die Lesbarkeit überprüft werden: Weiße Schrift auf einem grauen oder grellen Hintergrund sieht optisch interessant aus, doch eine Person mit einer starken Sehbehinderung kann die Buchstaben kaum wahrnehmen – sie sieht nur den grellen Hintergrund.

Social Media barrierefrei

Apotheken, die über Social-Media-Kanäle mit ihren Kunden interagieren, können auf eine sehr einfache Weise zur Barrierefreiheit beitragen. Hashtags, Emojis oder Links eignen sich gut um Beiträge entsprechend interessanter zu gestalten oder um die Reichweite zu erhöhen. Allerdings sollen diese Tools auch für sehbehinderte Kunden keine zusätzliche »Barrieren« aufbauen. Die Bertelsmann Stiftung gibt im »Leitfaden für zugänglichere digitale Angebote« viele praktische Tipps, die online leicht umzusetzen sind:

•Hashtags können beispielsweise leichter vorgelesen werden, wenn verschiedene Worte innerhalb eines Hashtags mit Großschreibung beginnen, damit der Screenreader es erkennen kann, etwa #IhreApothekeVorOrt statt #ihreapothekevorort.

•Weiterleitende Links sollten möglichst gekürzt werden (etwa durch den Dienst bitly.com): Ungekürzte Links werden ansonsten durch einen Screenreader in voller Länge vorgelesen.

•Auch der Einsatz von Emojis sollte möglichst sparsam sein. Ein Screenreader liest ein Smiley-Emoji als ein »zwinkerndes Gesicht«. Werden mehrere Emoticons aneinandergereiht, werden sie auch alle im Einzelnen durch den Screenreader vorgelesen und die Wiedergabe des Textes dauert unnötig lang, ohne dem Nutzer einen zusätzlichen Mehrwert zu bieten.

Richtlinien zu normativen Anforderungen

Der internationale Standard für barrierefreie Internetaufritte sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgegeben werden. Die Richtlinien geben an, welche normativen Anforderungen einzelne digitale Inhalte genügen müssen, um das Kriterium der Barrierefreiheit zu erfüllen. Häufig können bereits kleine Anpassungen am Design, Text oder an der Technik die vorhandenen Barrieren im Netz abbauen.

Es gibt viele Möglichkeiten, die eigene Webseite und digitale Auftritte auf Barrierefreiheit zu überprüfen und sie nutzerfreundlich zu gestalten. Wertvolle praktische Tipps dazu geben unter anderen die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, die Bertelsmann Stiftung und die Stiftung barrierefrei ­kommunizieren.

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