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Onlineauftritt von Apotheken

So wird Ihr Internet barrierefrei

Nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen, sondern auch Gehörlose und körperlich oder kognitiv Behinderte können digitale Angebote der Apotheken häufig nicht im vollen Umfang nutzen. Für Apotheken als Dienstleister im Gesundheitswesen sollte allerdings ein barrierefreier Zugang für alle Patientengruppen selbstverständlich werden. Wie kann es am besten gelingen?
Tatiana Dikta
03.06.2021  18:00 Uhr
So wird Ihr Internet barrierefrei

Das Thema Digitalisierung in der Apotheke ist aktuell, nicht nur im Hinblick auf das kommende E-Rezept oder die Erleichterung der Arbeitsorganisation, sondern auch in Bezug auf die Sichtbarkeit der Apotheke in der Öffentlichkeit. Viele Apotheken nutzen Facebook, Instagram oder auch die eigene Webseite, um auf ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Betrachtet man allerdings die webbasierten Auftritte der Apotheken, so sind viele nicht barrierefrei und nutzerfreundlich.

Apotheken vor Ort könnten durch barrierefreie Webseiten nicht nur dauerhaft behinderten Kunden einen leichten Zugang zu Informationen auf der Webseite oder den Social-Media-Kanälen bieten, sondern auch Kunden die lediglich vorübergehend körperlich oder sensorisch eingeschränkt sind. Bereits eine Augen-OP oder ein gebrochener Arm können einen Kunden vor eine Situation stellen, die ihn auf eine fremde Hilfe bei der gewohnten Nutzung der Angebote auf der Webseite angewiesen macht. Auch Kunden mit kognitiven Einschränkungen oder solche, die nicht schreiben und nicht lesen können, sind über barrierefreie Angebote dankbar. Berücksichtigt man, dass in Deutschland laut Destatis rund 10 Prozent der Menschen mit einer schweren Behinderung leben und dass sie häufig auch gesundheitlich anderweitig beeinträchtig sind, wird schnell deutlich, dass Barrierefreiheit im Netz gerade für Apotheken besonders wichtig ist.

Lesbarkeit des Textes

Ein sehr wichtiges Kriterium hierbei ist die Lesbarkeit des Textes: Die Schriftgröße, Schriftart, Farbe, und Kontrast der Zeichen müssen gut wahrnehmbar sein. Aber auch Bilder, Symbole und Videoinhalte müssen für die Nutzer gut zu erkennen sein. Insofern sollten Präsentationen von Imagevideos, Interviews, Kurzfilmen möglichst immer mit Untertiteln versehen sein. Nicht nur schwerhörige Nutzer können auf diese Weise von einem Videobeitrag uneingeschränkt profitieren, sondern auch Kunden, die sich etwa während einer Bahnfahrt das Video ohne Ton anschauen wollen.

Im Weiteren sollten Texte so aufbereitet werden, dass sie mit einem Screenreader gelesen werden können. Viele Smartphones sind beispielsweise bereits mit einem Screenreader ausgestattet, denn auch für Sehende sind sie hilfreich, etwa um eine Nachricht während der Autofahrt vorgelesen zu bekommen. Ein Screenreader liest Texte vor, sei es eine E-Mail, Textnachricht oder Informationen auf einer Webseite. Screenreader machen auch das Ausführen von Befehlen möglich, wie etwa Bestellungen aufgeben oder Nachrichten schreiben. Bei deren Nutzung ist aber zu beachten, dass die Webseite unter Verwendung von korrekter Programmiersprache und Einhaltung von bestimmten technischen Standards aufgebaut ist.

Für blinde und sehbehinderte Nutzer sind Alternativtexte für informative Grafiken essenziell. Dabei gilt: Eine Grafik ist dann informativ, wenn eine Information ohne diese verlorengehen würde. Wird eine Grafik auf der Webseite oder in einem Beitrag dargestellt, so muss diese auch mit einem Alternativtext versehen werden, damit auch die Besucher der Webseite den dazugehörigen Text verstehen. Auch Bilder sollten immer aus demselben Grund mit einem kurzen alternativen Text beschrieben werden.

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