So will Gedisa Card-Link für alle umsetzen |
Alexander Müller |
22.05.2024 16:20 Uhr |
Die Vernetzung Tausender Einzelapotheken mit unterschiedlichen Softwaresystemen ist aufwendig, zu den technischen Herausforderung zählt insbesondere die Lastverteilung. Die Gedisa stellt eine Infrastruktur mit 100 bis 200 Online-Konnektoren her. Für die Abholung der Informationen werden zum Start 30 bis 50 »Partnerapotheken« genutzt. Diese sollen den Anfragemechanismus übernehmen, bis die Rezeptinformationen in die App des jeweiligen Anbieters laufen.
Friedrich erklärt den technischen Ablauf so: »Wir fragen nicht mit der SMC-B beziehungsweise mit der Institutionskarte der Apotheke beim Rezept-Server an, die vorausgewählt wurde, sondern wir nutzen dort eine Pseudo-Apotheken-ID. Die wiederum wird nie erfahren, welcher User angefragt hat oder welches E-Rezept betroffen ist. Es wird nur gesagt: Ich bin eine Apotheke, ich möchte den Prüfnachweis haben und möchte Rezeptinformationen.«
Die Partnerapotheken stellen für die Gedisa eine zweite SMC-B bereit, ohne Zugriff auf die Prozesse. Die Gedisa spricht das Kartenterminal an, das separiert mit einem Online-Konnektor in die Apotheke gestellt wird. »Man hat quasi ein kleines cloudbasiertes Warenwirtschaftssystem, das separiert läuft. Die Partnerapotheke erhält keine Daten, da wird wirklich nur ein Kartenterminal stehen, die eigentlichen Informationen laufen hochverschlüsselt zwischen der Telematik-Infrastruktur und der anfragenden App ab, die der Kunde gewählt hat«, so Friedrich. Wenn der Kunden in der App sieht, was verschrieben worden ist, weist er den Auftrag der Apotheke zu, die er schon im Vorfeld auswählen musste.
Die Lastverteilung wird herausfordernd bleiben, bei den Konnektoren im Rechenzentrum und bei den Partnerapotheken. Deren Zahl soll daher perspektivisch auf bis zu 100 erweitert werden. Voraussetzung für die Partnerapotheken ist ein schneller Internetzugang, die ersten haben eine 500 MBit-Leitung.
Die Gedisa will im August startklar sein. Warum so spät? »Zum einen sind die Spezifikationen sehr spät gekommen, zum anderen ist es für uns als standeseigenes Unternehmen besonders wichtig, ein sehr sicheres System zu bauen, das vom Apotheker trotzdem ordentlich bedienbar ist«, erklärt Friedrich.
Zumal es auch rechtliche Hürden zu beachten gibt. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte in einer Stellungnahme zuletzt noch einmal betont, dass jede E-Rezept-Lösung diskriminierungsfrei sein muss. Aus Sicht der Gedisa wird diese Vorgabe beim eigenen Angebot erfüllt sein. Denn der Versicherte wähle zuerst die Apotheke, erst dann werde der Prüfnachweis von der Telematikinfrastruktur abgeholt und die E-Rezept-Informationen an die bereits gewählte Apotheke zugewiesen. »Dann ist das eine Eins-zu-eins-Beziehung vor dem Start des eigentlichen Card-Link-Prozesses und wir müssen nicht zwingend alle Apotheken listen«, so Friedrich.
Die Gedisa will Implementierungsleitfäden für Dritte zur Verfügung stellen. Denn die Wahl der Apotheke dürfe nicht im Nachgang erfolgen, warnt Friedrich. Gedisa tritt also nicht als Plattform auf, sondern als Dienstleister der Apotheke. Friedrich drückt es so aus: »Wir könnten diese App auch für jede Apotheke einzeln zur Verfügung stellen.«
Gedisa habe die Möglichkeit, alle Apotheken zu listen und wie bei anderen Funktionen zu kennzeichnen, ob die Apotheke Card Link anbietet. Denn das sei schließlich freiwillig. Aufgrund der freien Wahl des Content-Anbieters dürften nach seiner Einschätzung aber die allermeisten Apotheken dort sichtbar werden und dem neuen § 360 SGB V damit Genüge getan sein.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.