| Jennifer Evans |
| 14.09.2022 15:08 Uhr |
Die Gematik soll definieren, wie Apotheken demnächst das EGK-Ident-Verfahren durchführen. / Foto: Adobe Stock/contrastwerkstatt
Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett den Entwurf für das sogenannte Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) beschossen. Vornehmlich wird darin geregelt, wie die Anzahl an Pflegekräften in Krankenhäusern aufzustocken ist, die Finanzierung der Kliniken neu gestaltet werden soll und sich die digitale Gesundheitsversorgung voranbringen lässt.
Für die Apotheken enthält das Omnibus-Gesetz auch eine neue Aufgabe, die bereits im Referentenentwurf vorgesehen war: Die Offizinen sollen nämlich die Identifizierung für die elektronische Gesundheitskarte (EGK) durchführen – sofern sie die Kapazitäten dazu haben. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass vor Kurzem die Gematik das Videoident-Verfahren untersagt hatte, weil die Gesellschaft es als nicht ausreichend sicher vor Angriffen von außen erachtete. Die PZ hatte darüber berichtet.
In der am heutigen Mittwoch beschlossenen Kabinettsvorlage finden sich nun weitere Details dazu. Und zwar soll die Gematik genau definieren, wie eine solche Identifizierung der Versicherten ablaufen soll. Demnach soll das Verfahren mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt sein.
Auch neu ist, dass das BMG in dieser Angelegenheit die Zügel in der Hand halten will und weitere Einzelheiten selbst regeln möchte. Die Rede ist von einer Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates. In die Verordnung sollen dem Entwurf zufolge zum einen rechtliche Vorgaben einfließen, um Missbrauch zu vermeiden; zum anderen auch eine Vergütung für die Apotheken stehen. Wie das Honorar aber konkret ausfallen soll, bleibt unklar. Aktuell heißt es dazu nur vage: »Hierbei sollen vorrangig bereits bestehende Abrechnungs- und Vergütungsverfahren zum Einsatz kommen.« Die ABDA dürfte sich darüber freuen, sie hatte sich eine Vergütung gewünscht.
Zum Hintergrund: Versicherte müssen sich zunächst authentifizieren, wenn sie die EGK einsetzen wollen. Erst dann können sie Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (TI) nutzen. Und weil nun das Videoident-Verfahren weggefallen ist, hatte das BMG zuletzt nach einer sichereren und nutzerfreundlichen Alternative gesucht. »Vor diesem Hintergrund wird den Apotheken ermöglicht, die erforderliche Identifizierung durchzuführen, wenn dafür Kapazitäten vorhanden sind. Den Apotheken wird damit eine verantwortungsvolle Aufgabe übertragen«, heißt von Seiten des BMG.
Auch das Thema Anbindung und Schnittstellen zur TI, unter anderem zum E-Rezept-Fachdienst, klärt das Ministerium in der neuen Entwurfsversion eindeutig. Demzufolge ist grundsätzlich »eine Beschränkung der Einbindung auf bestimmte Hersteller und Anbieter« unzulässig. Allerdings dürfen elektronische Zugangsdaten zur E-Rezept-Einlösung weiterhin nicht über die Schnittstellen übermittelt werden. Es sei denn, der Versicherte hat eingewilligt. Das war schon im ersten Entwurf so vorgesehen und nun erneut vom Kabinett bekräftigt.
Generell steckt hinter den Plänen des BMG auch, den Heilberuflern mehr Daten der Patienten zur Verfügung zu stellen, um die Therapien bestmöglich zu unterstützen. So sollen laut Gesetzentwurf auch die Apotheken künftig zusätzliche Informationen zu Verordnungen erhalten – mehr als für die Abgabe zwingend erforderlich sind. »So könnte beispielsweise auch die üblicherweise aufgesuchte Apotheke über Verordnungen, die bei einer anderen Apotheke eingelöst wurden, informiert werden. Dadurch kann die Beratungstätigkeit verbessert und ein Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit geleistet werden«, so die Formulierung aus dem Entwurf.
Mit seinem Gesetzesvorhaben will das BMG nach eigenen Angaben ein »einfaches Identifizierungsverfahren in den Apotheken« ermöglichen. Zugleich will es »den Wettbewerb verzerrende Praktiken beenden, die derzeit aufgrund von Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme im Rahmen der Telematikinfrastruktur bestehen.«
Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat und dem Bundestag weitergeleitet.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.