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Betrieb übergeben
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So lässt sich eine Apotheke steuerfrei vererben

Wer die eigene Offizin innerhalb der Familie weitergeben möchte, sollte ein paar Aspekte beachten, um den Nachfolger nicht steuerlich zu belasten. Die Treuhand Hannover hat ein paar Tipps zusammengestellt. Entscheidend ist unter anderem den Betriebswert eines Unternehmens korrekt zu ermitteln sowie die Apotheke noch einige Jahre weiterzuführen.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 22.03.2022  18:00 Uhr

Das sind die Voraussetzungen

Generell müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Begünstigung zu erhalten: die Behaltensfrist, die Lohnsummenregelung sowie die Entnahmeregelung.

Die Behaltensfrist regelt, dass ein Betrieb bei der Regelverschonung über einen Zeitraum von fünf Jahren und bei der vollständigen Verschonung über einen Zeitraum von sieben Jahren fortgeführt wird. Andernfalls entfällt die Begünstigung rückwirkend anteilig oder sogar vollständig.

Innerhalb dieser Behaltensfrist darf zudem die in den vorangegangenen fünf Jahren durchschnittlich gezahlte Lohnsumme nicht unter eine gewisse Prozentzahl der Ausgangslohnsumme (Zeitpunkt der Schenkung/Erbfall) fallen. Und schließlich dürfen die Entnahmen innerhalb der Behaltensfrist die Gewinne und Einlagen der Apotheke nicht um mehr als 150.000 Euro überschreiten. Ansonsten kommt es in beiden Fällen ebenfalls nachträglich zu anteiligen Kürzungen der Steuerbefreiung.

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