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Covid-19-Impfstoffe

So funktioniert das neue Impfstoff-Bestellsystem

Apotheken beliefern ab dem 1. Oktober neben Arztpraxen auch mobile Impfteams, Krankenhäuser sowie Mediziner des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Covid-19-Impfstoffen. Für die Bestellungen der unterschiedlichen Leistungserbringer gelten die gleichen Fristen, allerdings gibt es Unterschiede bei den PZN. Apotheken müssen die Bestellberechtigung der neuen Leistungserbringer zudem überprüfen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 01.10.2021  14:30 Uhr

Neue Leistungserbringer müssen überprüft werden

Dabei dürfen Einrichtungen des ÖGD, Impfzentren oder mobile Impfteams von Apotheken in räumlicher Nähe nach Absprache beliefert werden. Die Allgemeinverfügung regelt zudem, dass Apotheken auch in nicht räumlicher Nähe Ärzte beliefern dürfen, wenn sie »die Transportvorgaben der Impfstoffe (insbesondere der mRNA-Impfstoffe) vollumfänglich erfüllen können«. Zudem gilt: »Bei der Auswahl sind Gleichbehandlungs- und Nichtdiskriminierungsgrundsatz zu beachten. Nach Möglichkeit soll die Aufteilung einer Bestellung auf verschiedene gleichgestellte Apotheken erfolgen oder zwischen mehreren in Frage kommenden Apotheken gewechselt werden.« Krankenhäuser beziehen Impfstoffe ausschließlich über die jeweilige Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgende Apotheke.

Apotheken sind laut DAV-Schreiben zudem verpflichtet die Bescheinigung der Bundesdruckerei über die Anbindung zum digitalen Impfquoten-Monitoring (DIM) des Robert-Koch-Instituts zu prüfen (bei Ärzten des ÖGD, Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern). Ärzte, die für Impfzentren oder mobile Impfteams bestellen, müssen individuelle Bescheinigungen über die Berechtigung des jeweiligen Bundeslands bei der Apotheke vorlegen. Die Bescheinigungen müssen spätestens zur ersten Bestellung vorliegen.

Bestellungen über benötigte Impfdosen und entsprechendes Zubehör müssen in der Apotheke in jedem Fall bis jeweils Dienstag 12 Uhr abgegeben werden. Die Bestellung ist immer für die Auslieferung der Impfdosen in der übernächsten Woche geplant. Apotheken reichen die Bestellung am gleichen Tag bis 18 Uhr beim Großhandel ein. Krankenhausärzte und Ärzte des ÖGD verwenden zur Bestellung das blaue Privatrezept (DIN A6 quer) und bestellen jeweils arztgebunden. Dabei stehen künftig grundsätzlich alle vier derzeit zugelassenen Covid-19-Impfstoffe zur Verfügung: Comirnaty® von Biontech/Pfizer, Vaxzevria® von Astra-Zeneca, Covid-19 Vaccine Janssen und Spikevax® von Moderna.

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