So funktioniert das neue Impfstoff-Bestellsystem |
Bei der Bestellung und Abgabe von Covid-19-Impfstoffen müssen Apotheken künftig einiges beachten – denn der Kreis der Bestellberechtigten wird erweitert. / Foto: Imago Images/Sven Simon
Zum gestrigen Donnerstag haben viele Impfzentren in ganz Deutschland ihre Pforten geschlossen. Beispielsweise in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen, aber auch im Saarland gibt es nun keine Impfzentren mehr. Allerdings wird der Betrieb einiger Impfzentren etwa in Bayern zunächst fortgeführt. Aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Corona-Impfungen – 64,6 Prozent der Gesamtbevölkerung haben zum Stand 30. September einen vollständigen Impfschutz – liegt jetzt der Fokus vor allem auf mobilen Impfteams und Arztpraxen.
Mit diesen Neuerungen wird auch das System der Impfstoff-Belieferung umgestellt. Ab dem 1. Oktober beliefern jetzt Apotheken alle impfenden Stellen, also auch die verbleibenden Impfzentren, mobilen Impfteams sowie Krankenhäuser und Arztpraxen. Ganz prinzipiell halten sich die Apotheken an die bislang etablierten Bestellstrukturen. Apotheken bestellen Impfstoffe beim pharmazeutischen Großhandel auf Grundlage von konkreten Bestellungen der Leistungserbringer, so hält es auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer kürzlich veröffentlichten Allgemeinverfügung vom 28. September nochmal fest. Allerdings gibt es auch Neuerungen, die sich durch den erweiterten Kreis der Bestellberechtigten ergeben.
Konkret können laut einem aktuellen DAV-Informationsschreiben ab 1. Oktober bei den Apotheken folgende Leistungserbringer Covid-19-Impfstoffe bestellen: