»Skonto-Gutachter« Rixen sieht Kabinett in der Pflicht |
Alexander Müller |
12.07.2024 15:00 Uhr |
Professor Dr. Stephan Rixen von der Universität Köln hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Skonto-Regelung. / Foto: Privat
Im Februar entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass im Einkauf der Apotheken Skonti mit Rabatten gleichzusetzen sind und die Preisgrenzen einzuhalten sind. Nachdem die Karlsruher Richter im April ihre Urteilsbegründung vorgelegt hatten, kürzten die Großhändler die Konditionen. Die Apotheken sind mit durchschnittlich fünfstelligen Verlusten davon betroffen.
Die ABDA hat sich daher für eine kurzfristige Klarstellung in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) eingesetzt. Der aktuell noch für die Verordnung zuständige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erhielt sogar eine konkrete Formulierungshilfe von der ABDA. Demnach sollte §2 AMPreisV um den Halbsatz ergänzt werden, »die Zulässigkeit der Gewährung handelsüblicher Skonti auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers bleibt unberührt«.
Doch Habeck verwies auf seinen Kabinettskollegen, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Der plant eine Anpassung der AMPreisV mit dem ApoRG – mithin erst zu 2025. Der ABDA ist das zu spät, der Phagro ist grundsätzlich dagegen. Und hat über den beauftragten Rechtswissenschaftler Stephan Rixen Argumente gegen die geplante Regelung zusammenstellen lassen. Die PZ hat ausführlich über das Gutachten berichtet.
Rixen attestiert dem BMG, rechtstechnisch nicht sauber gearbeitet und unklare Begriffe verwendet zu haben. Gegenüber der PZ sagte er: »Bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen kommt es darauf an, die richtige rechtliche Lösung für das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel zu finden. Ich habe insbesondere darauf hingewiesen, dass sich die Basis für eine rechtliche Analyse, der sogenannte legitime Zweck, für die gefundene Lösung in dem Referentenentwurf nicht beziehungsweise nicht hinreichend wiederfindet, um die vom BMG vorgeschlagene Formulierung zu rechtfertigen.«
Rixen hat in seinem Gutachten gleich mehrere Grundrechtsverletzungen im ApoRG ausgemacht. Kann insbesondere das Bundesjustizministerium den Entwurf wie geplant am 17. Juli im Kabinett durchwinken? »Ob es im Wege der Ressortabstimmung und der Kabinettsbefassung Änderungen geben wird, kann ich nicht beurteilen. Dass ich diese aus verfassungsrechtlicher Sicht für notwendig erachte, habe ich im Gutachten dargestellt«, so Rixen. Spätestens in der parlamentarischen Beratung könne der Phagro seine Bedenken noch einmal vortragen.