»Skonto-Gutachter« Rixen sieht Kabinett in der Pflicht |
Alexander Müller |
12.07.2024 15:00 Uhr |
Bei der ABDA teilt man die Bedenken des Phagro-Gutachters nicht: »Warum ein wirtschaftliches Instrument, das der pharmazeutische Großhandel jahrzehntelang genutzt und offensiv angeboten hat, durch eine Rechtsvorschrift nun auf einmal verfassungswidrig werden soll, erschließt sich uns nicht. Denn die neue Rechtsvorschrift soll die seit Jahrzehnten praktizierte Praxis ausdrücklich erlauben.« Wichtig ist aus Sicht der ABDA, dass der einheitliche Apothekenabgabepreis gewährleistet bleibt. Und der sei in keiner Weise von der möglichen, neuen Skonti-Regelung beeinflusst.
Rixen weiß nicht, in welchem Umfang vor dem BGH-Urteil Skonti über den variablen Zuschlag hinaus gewährt haben, dies sei für die juristische Bewertung aber auch unerheblich. »Der BGH hat jedenfalls in seiner Urteilsbegründung erklärt, dass eine rechtswidrige Praxis nicht dadurch legitimiert wird, dass sie lange als üblich galt. Dieser Einschätzung schließe ich mich an«, so der Jurist.
Doch wenn das BMG aus Sicht des Gutachters beim Skonto so daneben liegt, könnte der Gesetzentwurf dann nicht bei anderen Punkten ähnliche Schwachstellen aufweisen? »Analog zur Frage, ob der Großhandel seinen Sicherstellungsauftrag noch erfüllen kann, wenn es keine Mindestvergütung mehr gibt, lässt sich sicher auch die Frage stellen, ob die Apotheken ihren spezifischen Versorgungsauftrag noch erfüllen können, wenn kein approbierter Apotheker vor Ort ist«, so Rixen. Er stellt aber klar, dass das nicht Teil seines Prüfauftrags war und daher nicht abschließend bewertet werden könne.