Shop Apotheke darf nicht mit Zava kooperieren |
Melanie Höhn |
15.02.2023 15:10 Uhr |
»Wir müssen unsere Kammerangehörigen und die Teams in den Apotheken davor schützen, dass sie mit Verschreibungen konfrontiert werden, die das Ergebnis von fragwürdigen telemedizinischen Dienstleistungen sind und bei denen die anerkannten medizinischen Standards nicht eingehalten werden«, sagt Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, in dem Schreiben.
»Immer wieder werden wir von unseren Kammerangehörigen mit der Frage konfrontiert, wie mit diesen Verschreibungen umzugehen ist. Bestehen erhebliche Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Verschreibung, so können wir es den Apothekerinnen und Apothekern sowie PTA nicht zumuten, hier die Arzneimittel auszugeben«, so Mecking weiter.
»Gleichwohl ist dies für die Teams in den Apotheken eine schwierige Situation, da sie grundsätzlich auch dem Kontrahierungszwang unterliegen«, ergänzt Sören Cromberg, Justiziar der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. »Uns geht es darum, die gesetzlichen Vorgaben weiter zu schärfen, damit sich unsere Kammerangehörigen und ihre Mitarbeiter vor Verschreibungen dieser Art schützen können und sich nicht dem Risiko ausgesetzt sehen, in diesen Fällen durch die Abgabe von Arzneimitteln gegen das Arzneimittelrecht zu verstoßen.«
Die Bestätigung der Entscheidung des OLG Köln durch den BGH empfinden die Kammern als Bestätigung, auch weitere derartige Konzepte effektiv unterbinden zu lassen. Der Schulterschluss mit den Ärzten sei von großer Bedeutung, da es auch nicht in ihrem Interesse sei, dass durch derartige Geschäftsmodelle der persönliche Kontakt zum Patienten nach und nach schwindet. Es sei sinnvoll, diesen Fehlentwicklungen gemeinsam entgegenzutreten. Der persönliche Kontakt, gleich ob in der Arztpraxis oder in der Apotheke, ist zudem nach Auffassung der Kammern nach wie vor der Goldstandard, der an der einen oder anderen Stelle durch alternative Leistungsangebote ergänzt, aber nicht verdrängt werden darf.
»Geschäftsmodelle, bei denen die Vorzüge der Telemedizin dahingehend missbräuchlich genutzt werden, dass Patienten einzig und allein durch das Ausfüllen von Fragebögen zu einer Verordnung gelangen, sind uns schon lange ein Dorn im Auge«, sagt Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. »Dem treten wir konsequent entgegen, um Patientinnen und Patienten zu schützen«, ergänzt Gabriele Regina Overwiening, ABDA-Präsidentin sowie Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe.