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Urteil zu Plattformen
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Shop Apotheke darf nicht auf Zava verweisen

Versender dürfen auf Online-Plattformen Patienten nicht an einen kooperierenden Telemedizin-Dienst verweisen. Das hat nun das Landgericht Köln im Fall Shop Apotheke und der Online-Arztpraxis Zava entschieden. Geklagt hatten die Apothekerkammern Nordrhein (AKNR) und Westfalen-Lippe (AKWL).
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 26.10.2021  12:00 Uhr

250.000 Euro Strafe 

Die Kammern hatten das in ihren Augen illegale Gebaren des Versenders bereits im Dezember 2020 kritisiert und Shop Apotheke abgemahnt. Mit dem aktuellen Urteil droht Shop Apotheke bei Nichtunterlassung ein Ordnungsgeld von einer Viertelmillion Euro oder eine Ordnungshaft von sechs Monaten.

Die Geschäftskonstrukte diverser Anbieter auf den aktuell boomenden Markt der Plattformen wurde insbesondere von der AKNR bereits öfter kritisiert. Zuletzt war die Kammer rechtlich gegen Doc Morris vorgegangen und hatte den Versender wegen seines Plattform-Konzepts abgemahnt.

 

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