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EU will Rx–Preisbindung kippen

Seyfarth fordert schnelles Handeln

Die EU-Kommission hat die Bundesregierung gestern dazu aufgefordert, binnen zweier Monate Maßnahmen zur Abschaffung der Rx-Preisbindung für europäische Versender zu ergreifen. Andernfalls kann die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen.
PZ
08.03.2019  14:32 Uhr

Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes, Holger Seyfarth, kritisiert dieses Vorgehen scharf und fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot zügig umzusetzen. »Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips können die EU-Staaten ihre Gesundheitssysteme weitgehend eigenständig strukturieren«, betont Seyfarth in einer Stellungnahme. Die Rx-Preisbindung garantiere eine solidarische Arzneimittelversorgung, diene dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und sei daher mit gutem Grund im Arzneimittelgesetz verankert. Hierauf habe die EU-Kommission keinerlei Einfluss, so Seyfath weiter.

Seyfath fordert die ABDA auf, zum Schreiben der EU Kommission unverzüglich Stellung zu nehmen und gegenüber der Bundesregierung auf die Umsetzung der von der ABDA-Mitgliederversammlung am 17. Januar beschlossenen Eckpunkte zu drängen. »Die Vergütung der Apotheken, ihr Rabatt für die Gesetzlichen Krankenkassen sowie die Rabattverträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit«, stellt Seyfarth gegenüber den Mitgliedern des HAV klar. 

Nach Angaben des HAV ist die Stellungnahme der Kommission die dritte Phase eines  Vertragsverletzungsverfahrens. Dem Mitgliedsland steht es frei, hierauf zu reagieren. In der Folge kann die Kommission Klage beim EuGH erheben. Stellt dieser fest, dass der Mitgliedsstaat gegen Gemeinschaftsrecht verstößt, ist er zur Beseitigung des Vertragsverstoßes verpflichtet. Allerdings gelten hierfür nach Einschätzung des HAV keine festen Fristen. Durchschnittlich wurden EU-weit zwischen 2013 und 2014 je Mitgliedstaat 30 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, deren Dauer bei etwa 24 Monaten lag.

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