Sekundärdaten bald EU-weit nutzbar |
Melanie Höhn |
31.03.2025 15:00 Uhr |
Der Quellcode und die technische Dokumentation der Plattform »HealthData@EU« stehen nun allen Interessierten öffentlich zur Einsicht, Anpassung und Wiederverwendung zur Verfügung. / © IMAGO/NurPhoto
Am 5. März 2025 ist die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Dataspace, EHDS) in Kraft getreten, die eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Europa garantieren soll.
Nun hat sich ein weiteres Puzzleteil dazu gefügt: Die Open-Source-Version der zentralen Plattform »HealthData@EU« wurde von der EU-Kommission veröffentlicht. Dies sei ein wichtiger Schritt beim Aufbau des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), heißt es. Die Plattform ermögliche die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Politikgestaltung und öffentliche Gesundheit.
Zum Hintergrund: Aufgabe der Mitgliedstaaten im Zuge des EHDS-Vorhabens ist es, E-Rezepte, E-Patientenkurzakten, Bilddaten, Laborergebnisse sowie Entlassungsberichte in ein gemeinsames europäisches Format zu pressen. Das sollen in jedem einzelnen Land vorab benannte digitale Gesundheitsbehörden übernehmen. Diese wiederum sind gleichzeitig über die gemeinsame digitale Infrastruktur namens »MyHealth@EU« verbunden, die von der EU-Kommission verwaltet wird. Unter die Verantwortung der Kommission soll dabei unter anderem fallen, die Formate für den Datenaustausch zu definieren. Grenzüberschreitende Projekte für die Sekundärnutzung der Daten laufen über die zweite Infrastruktur namens »HealthData@EU«.
In einigen Bereichen des Europäischen Gesundheitsdatenraums befürchtete die ABDA Einschränkungen des Berufsgeheimnisses und des Gesundheitsdatenschutzes – dies sei jedoch aufgrund einer intensiven Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens vermieden worden. In einem Positionspapier hob die ABDA die getrennten technischen Infrastrukturen »MyHealth@EU« und »Health-Data@EU« für die Primär- und die Sekundärnutzung der Gesundheitsdaten als positiven Punkt hervor.