Screening senkt Brustkrebssterblichkeit erheblich |
Das deutsche MSP wurde ursprünglich für 50- bis 69-Jährige eingeführt, aktuell wird Frauen zwischen 50 und 75 Jahren alle zwei Jahre eine Untersuchung angeboten, sagte BfS-Präsidentin Inge Paulini. »Unter den 50- bis 69-Jährigen nimmt jedes Jahr etwa die Hälfte der Eingeladenen am Mammografie-Screening-Programm teil.«
Das Programm biete Frauen die Sicherheit, dass jede Untersuchung nach festen Qualitätsstandards erfolge – von der Einladung über die Erstellung und Begutachtung der Röntgenbilder bis zur Befundmitteilung, so Paulini. Die hohen Anforderungen an die Qualität dienten auch dem Strahlenschutz der Teilnehmerinnen.
Im vergangenen Jahr hatte das BfS berichtet, dass die Teilnahme am MSP auch für Frauen ab 45 Jahren mit mehr Nutzen als Risiken verbunden ist. Das Screening könne die Brustkrebs-Sterblichkeit demnach bei den 45- bis 49-Jährigen ähnlich wie in der Gruppe der 50- bis 69-Jährigen um rund 20 Prozent reduzieren. Das Bundesamt empfiehlt darum, die untere Altersgrenze für die Teilnahme von 50 auf 45 Jahre herabzusetzen. In der Altersgruppe zwischen 45 und 50 Jahren erkranken dem BfS zufolge in Deutschland jedes Jahr etwa 5000 Frauen an Brustkrebs. Auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sprach sich schon im Jahr 2022 dafür aus, die untere Altersgrenze für das Mammografie-Screening auf 45 Jahre zu senken.
Das Mammografie-Screening-Programm ist das erste systematische Krebs-Früherkennungs-Programm nach europäischen Qualitätsstandards in Deutschland und mit rund 14 Millionen anspruchsberechtigten Frauen das größte Screening-Programm in Europa. Für Frauen von 50 bis 69 Jahren wurde es ab 2005 schrittweise eingeführt. Seit 2009 steht es flächendeckend zur Verfügung. Im Juli 2024 wurde es auf Frauen bis 75 Jahre ausgeweitet.
Das Programm richte sich an symptomfreie Frauen. Frauen mit Symptomen oder mit vorangegangener Brustkrebserkrankung erhalten die nötigen Untersuchungen im Rahmen der regulären Krankenversorgung.
An augenscheinlich gesunden, also symptomfreien Menschen sind Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nur dann erlaubt, wenn die Untersuchung durch das Bundesumweltministerium zugelassen wurde. Voraussetzung ist, dass der Nutzen das mit der Untersuchung verbundene Strahlenrisiko deutlich übersteigt. Für ein Mammografie-Screening-Programm für Frauen von 50 bis 69 Jahren fiel diese Bewertung Anfang der 2000er-Jahre positiv aus. Seit 2018 ist das Bundesamt für Strahlenschutz für die Nutzen-Risiko-Bewertung zuständig.