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Coronavirus

Schweiz hofft auf Impfstoff schon im Herbst

Ein schweizerischer Immunologe hat nach eigenen Angaben einen Impfstoff-Kandidaten gegen Corona entwickelt, der nach erfolgreichen Prüfungen möglicherweise noch in diesem Jahr zum Einsatz kommen könnte. Die schweizerische Arzneimittelbehörde hält dies für möglich.
AutorKontaktdpa
Datum 22.04.2020  12:18 Uhr

Professor Dr. Martin Bachmann vom Universitätsspital Bern will die nötigen Studien und Genehmigungsverfahren für den Impfstoffkandidaten seines Teams so schnell durchlaufen, dass er schon im Oktober Massenimpfungen in der Schweiz für möglich hält. Die Aufsichtsbehörde Swissmedic bestätigte Gespräche mit Bachmann und anderen Forschern, die an Wirkstoffen gegen SARS-CoV-2 arbeiten.

«Der Zeitplan ist äußerst optimistisch, aber er ist nicht komplett an den Haaren herbeigezogen», sagte Swissmedic-Sprecher Lukas Jaggi der Deutschen Presse-Agentur. «Angesichts der Dringlichkeit, die die Coronavirus-Pandemie mit sich bringt, sprechen wir beim Zulassungsverfahren von Wochen, nicht von Monaten.» Wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt würden, sei eine Entscheidung vor Ende des Jahres möglich.

Bei dem Impfstoffkandidaten handelt es sich um virusähnliche Partikel mit genetischer Information für das neue Coronavirus. Eine erste Phase-I-Studie soll Bachmann zufolge im Juli starten. An nur wenigen Teilnehmern wird dabei zunächst die Sicherheit und allgemeine Verträglichkeit getestet. «Wir halten uns an alle Auflagen, wir beschleunigen die Prozesse nur», sagte Bachmann.

Der Swissmedic-Sprecher bestätigte, dass in begründeten Fällen, etwa wenn es um lebensbedrohliche Krankheiten wie Covid-19 gehe, befristete Zulassungen schon vor Abschluss der klinischen Studien erteilt werden könnten. Auch die Studien selbst müssen aber genehmigt werden. Das allein brauche zwar sonst Wochen, könne aber in dieser besonderen Situation innerhalb von Tagen erfolgen, hieß es. Erst die Studienergebnisse der insgesamt drei Phasen allerdings werden zeigen, ob sich der Impfstoff-Kandidat als hinreichend wirksam erweist und ob er frei von nicht akzeptablen oder gar gefährlichen Nebenwirkungen ist. 

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