Schweden verhängt Geldstrafen bei verspäteten Engpassmeldungen |
Melanie Höhn |
29.11.2023 15:30 Uhr |
Im Juli 2023 trat ein Gesetz in Schweden in Kraft, das die dortige Arzneimittelbehörde dazu berechtigt, Geldstrafen für verspätete Meldungen über mögliche Arzneimittelengpässe zu verhängen. / Foto: IMAGO/Design Pics
Auch vor Schweden macht die Arzneimittelknappheit nicht Halt, vor allem Paracetamol für Säuglinge und Kleinkinder, Insulin oder neurologische Medikamente sind laut Medienberichten knapp. Die nicht mehr oder potenziell nicht mehr lieferbaren Arzneimittel seien seit Sommer 2022 stark angestiegen – dies hänge mit dem Krieg gegen die Ukraine, den gestiegen Transportkosten sowie Energiepreisen zusammen.
Andere Gründe seien die hohe Inflation, die schwache schwedische Krone und die Produktionsbedingungen, erklärte Johan Andersson, Abteilungsleiter bei der schwedischen Agentur für Medizinprodukte, gegenüber dem Nachrichtenportal »Euractiv« und warnte zugleich davor, dass die Zahl der Meldungen über nicht lieferbare Arzneimittel in diesem Jahr einen Höchststand erreichen könnte. Einerseits sei die Produktionsplanung und/oder -kapazität dafür verantwortlich, andererseits sei die Nachfrage laut Agentur-Statistiken gestiegen.
In Schweden müssen Pharmaunternehmen die Arzneimittelagentur zwei Monate, bevor ein Arzneimittel nicht mehr vorrätig ist, informieren. Andersson bemängelte jedoch, dass diese Vorschrift nur unzureichend eingehalten werde. Laut dem Experten gibt es häufig noch Verzögerungen bei den Meldungen zu Medikamentenengpässen: Etwa 35 Prozent der Meldungen treffen nach Angaben der Agentur 1 bis 30 Tage im Voraus ein.
Im Juli 2023 trat ein Gesetz in Kraft, das die Arzneimittelbehörde dazu berechtigt, Geldstrafen für verspätete Meldungen über mögliche Arzneimittelengpässe zu verhängen. Die Bußgelder liegen zwischen 2.200 Euro und 8,7 Millionen Euro (25.000 Schwedische Kronen bis 100 Millionen Schwedische Kronen). Wie sich die Strafen konkret zusammensetzen, ist jedoch unklar. »Wir untersuchen und bereiten eine kleine Anzahl von Fällen mit soliden Beweisen für Verstöße vor, die zu Geldstrafen führen können«, sagte Andersson gegenüber »Euractiv«. Allerdings könnten solche Fälle nur bearbeitet werden, wenn die Agentur nachweisen könne, dass ein Unternehmen tatsächlich rechtzeitig Informationen über eine drohende Verknappung erhalten habe, es dann aber versäumte, die Agentur rechtzeitig zu informieren. »Das könnte eine Herausforderung für uns sein«, so Andersson weiter.