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Redcare und Phagro
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Schlagabtausch zu Versenderkontrollen

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will Versenderkontrollen einführen und nimmt dafür die Logistiker in den Blick. Hierin sieht Redcare-CEO Olaf Heinrich einen »Systembruch« und vermutet ein »Versandverbot durch die Hintertür«. Der Pharmagroßhandel reagiert.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 24.03.2026  18:00 Uhr

»Staatshaftungsansprüche in Milliardenhöhe«

Patienten profitierten bislang vom Wettbewerb, der günstigere Preise als in lokalen Apotheken ermögliche. Damit könnten Onlineapotheken sogar als »wichtiges Korrektiv« angesichts hoher Zusatzbeiträge und steigender Lebenshaltungskosten durchgehen, so Heinrich.

Der Redcare-CEO bezeichnet die BMG-Pläne als »Verbot durch die Hintertür«, die EU-Anbieter diskriminieren würden. Nicht zuletzt riskiere die Bundesregierung »Staatshaftungsansprüche in Milliardenhöhe«, warnte Heinrich. Er gehe davon aus, dass die diskutierten Neuerungen »so nicht in Kraft treten werden«.

Der Pharmagroßhandel reagiert auf den Meinungsbeitrag des Redcare-Chefs. Heinrichs Argument, eine verpflichtende Temperaturführung sei unverhältnismäßig und die Unternehmen könnten diese nicht stemmen, begegnet ein Sprecher des Großhandelsverbands Phagro mit der Feststellung, dass Arzneimittel besondere Güter seien, die natürlich beim Transport Schaden nehmen könnten.

Strenge Anforderungen beim Transport würden von Apotheken und Großhandel seit Jahren erfüllt, »einschließlich Temperaturüberwachung, Dokumentation und regelmäßiger Inspektionen«. Im Versandhandel müssten also vergleichbare Anforderungen gelten und diese müssten auch eingehalten und kontrolliert werden.

Phagro: Keine Frage der Praktikabilität

»Die Frage ist daher nicht, ob Temperaturführung praktikabel ist, sondern ob sie für die Arzneimittelsicherheit notwendig ist«, so der Phagro-Sprecher zur PZ. »Die Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung und der GDP-Leitlinien müssen für alle Akteure der Lieferkette gelten.« Es offenbare Lücken in der Qualitätssicherung, wenn Logistikunternehmen heute nicht in der Lage wären, flächendeckend Transporte unter den verlangten Voraussetzungen anzubieten.

Auch dass Heinrich die angeblich fehlende Evidenz bei Transportrisiken ins Feld führt, lässt der Großhandelsverband nicht gelten. Temperaturabweichungen könnten von Patienten nicht erkannt werden. Qualitätsverluste seien mithin »häufig nicht sichtbar, aber pharmakologisch relevant«. Der Sprecher betonte: »Das Fehlen von Beschwerden ist kein Beleg für das Fehlen gesundheitlicher Risiken.«

Während der Versandhandel mit günstigen Preisen punkten wolle, orientiere sich die Regulatorik bei Arzneimitteln primär eben nicht an der Wirtschaftlichkeit einzelner Geschäftsmodelle – sondern an der Patientensicherheit. Apotheken und Großhandel hätten ihrerseits seit Jahren die erheblichen Kosten für die Einhaltung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorgaben zu tragen. »Eine Ungleichbehandlung zugunsten des Versandhandels wäre daher weder sachgerecht noch wettbewerbsneutral.« Mit dem Kostenargument werde zudem der Vertriebsweg an sich infrage gestellt, denn es offenbare dessen strukturelles Problem.

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