Der DAV ist allerdings nicht ganz einverstanden mit dem Ergebnis, das die Schiedsstelle präsentiert hat. Zum einen, weil sie der Forderungen der Apotheker nach einer aufwandsbezogenen Vergütung, die oberhalb der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) liegt, nicht nachgekommen ist. Und zum anderen, weil sie ebenfalls die Erstattung des Einkaufspreises aller vernichteter Mengen nicht berücksichtigt hat. Nach PZ-Informationen will der DAV nun prüfen, ob er gegen den Schiedsspruch Klage einreicht. Das müsste dann jedoch innerhalb der entsprechenden Frist von einem Monat passieren.