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Krankenhausreform

Schicksalstag für Lauterbachs Lieblingsprojekt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kämpft um seine Krankenhausreform. Das Gesetz ist bereits vom Bundestag beschlossen, könnte aber vom Vermittlungsausschuss ausgebremst werden. Entscheidend ist der 22. November, wenn der Bundesrat abstimmt. Dies könnte am Ende das ganze Projekt beerdigen. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 12.11.2024  12:00 Uhr
Schicksalstag für Lauterbachs Lieblingsprojekt

Die Ampelkoalition ist Geschichte, aber die Diskussionen um einige Gesetze, die die verbliebenen Regierungsfraktionen noch vor dem nahenden Ende der Legislatur verabschieden wollen, sind höchst lebendig. Im Gesundheitssektor will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die geplante Krankenhausreform unbedingt noch durchsetzen; Absagen von der Union für die nötige Unterstützung hat er sich allerdings schon abgeholt.

Die grundsätzliche Frage, mit welchen Argumenten Lauterbach auf Mehrheiten im Bundestag kommen will, kann er vorerst also nur selbst beantworten. Das Krankenhaus-Reformgesetz ist zwar bereits vom Plenum beschlossen. Aber es steuert auf den Vermittlungsausschuss zu, weil sich einige Länder vehement dagegenstellen und alle politischen Instrumente nutzen wollen, um noch Änderungen durchzusetzen.

Die Kritik der Länder ist grundlegend: Sie sehen durch die Pläne eine Welle von Klinikschließungen heranrollen, die die Versorgungssicherheit gefährde. Zudem kämpfen sie um ihre Planungshoheit und kritisieren, dass die Reform zu wenig auf die regionalen Besonderheiten eingehe. Einige Länder stellen sogar die Verfassungskonformität der Reform infrage.

Bislang ließ sich die Bundesregierung davon kaum beeindrucken. Lauterbach hatte das Gesetz bewusst als insgesamt nicht zustimmungspflichtig entworfen. Das traf von Anfang an auf den Widerwillen der Länder, die traditionell für die Krankenhausplanung zuständig sind. Lauterbach hielt aber an dem Zuschnitt fest; zustimmungspflichtige Bereiche sollen über Verordnungen geregelt werden.

Eingreifen wollen die Länder nun über den Vermittlungsausschuss. Wenn dessen Beschlüsse von denen des Bundestags abweichen, wovon auszugehen ist, muss der Bundestag das Gesetz mit den Änderungen neu beschließen. Welche Fraktionen hier mitgehen würden, ist aber völlig offen; Gewissheiten für die verbliebenen Koalitionspartner gibt es nicht.

Die Frage, ob das Gesetz in den Vermittlungsausschuss kommt oder nicht, ist also entscheidend für das seit Jahren geplante, »historische« Projekt, das inzwischen geradezu wie ein politisches Vermächtnis des Ministers Lauterbach anmutet.

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