Schicksalstag für Lauterbachs Lieblingsprojekt |
Cornelia Dölger |
12.11.2024 12:00 Uhr |
Schicksalstag ist der 22. November. Dann soll der Bundesrat abstimmen, ob er das Gesetz passieren lässt oder nicht. Auch wenn es nicht zustimmungsbedürftig ist – die Anrufung des Vermittlungsausschusses würde es ausbremsen; das geplante Inkrafttreten zum Januar 2025 wäre dann womöglich nicht mehr zu halten.
Hinzu kommt der Zeitfaktor vor dem Hintergrund des Ampelbruchs und der anstehenden Neuwahlen: Wenn das Gesetz in den Vermittlungsausschuss kommt und dieser keinen konsensfähigen Kompromiss findet, bevor die Legislatur endet, ist die Krankenhausreform – wie alle offenen Verfahren – beerdigt.
Die Zeit drängt also in mehrfacher Hinsicht, aber Einigkeit gibt es in der Länderkammer bislang nicht: Ein entsprechender Antrag von acht Ländern auf Anrufung des Vermittlungsausschusses kam vorige Woche im Gesundheitsausschuss des Bundesrats nicht durch. Wird der Vermittlungsausschuss nicht angerufen, kann die Reform ohne Änderungen in Kraft treten.
Das zu verhindern, haben sich einige Länder auf die Fahnen geschrieben. Um das Ruder noch herumzureißen, melden sich nun einige Landespolitikerinnen und -politiker zu Wort. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) teilte mit, der Entwurf müsse »im Sinne der Patienten« verbessert werden. Der Vermittlungsausschuss solle die Reform nicht verhindern, er solle sie besser machen.
»Das ist das konstruktivste politische Instrument, das die Länder haben. Ich werbe entschieden dafür, diese Karte jetzt im Bundesrat auszuspielen – und setze darauf, dass es dafür eine Mehrheit gibt«, so Gerlach.
Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält eine Einigung im Vermittlungsausschuss trotz Neuwahlen für möglich. Beim Deutschen Krankenhaustag sagte er: »Ich in der Meinung, dass man die Reform des Bundes in der jetzigen Situation nicht unbedingt scheitern lassen muss. Aber sie darf auch nicht so verabschiedet werden, wie sie jetzt ist.«
Laumann sieht darin kein Zeitproblem, schließlich müsse das Gesetz nicht komplett aufgeschnürt werden. Nur in einzelnen Punkte müsse nachverhandelt werden. Das wäre »in einem guten halben Tag zu besprechen«, so der Minister. Die Zeit werde »allemal reichen, um ein Vermittlungsverfahren zu machen, wenn man es will«.
Es gibt auch andere Einschätzungen. Kritiker fürchten, dass die FDP im Fall einer Wiedervorlage im Bundestag bei der Reform nicht noch einmal mitgehen würde. Also wären SPD und Grüne auf die Stimmen der Union angewiesen – was einer Beerdigung des Gesetzes gleichkäme.