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Neue Leitlinie

Schädlichen Arzneimittelgebrauch verhindern

Was tun, wenn Arzneimittel nicht bestimmungsgemäß eingenommen werden? Und wie lässt es sich verhindern? Antworten gibt die neue S3-Leitlinie »Medikamentenbezogene Störungen«. An der Erstellung war auch die Apothekerschaft beteiligt.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 20.01.2021  16:30 Uhr

Besondere Verantwortung der Apotheker

Neben der Prävention von Missbrauch und Abhängigkeit sollen auch Schäden und Gefährdungen durch unkontrollierten Entzug, Komplikationen und Wechselwirkungen mit anderen therapeutischen Maßnahmen, ungerechtfertigter Off-Label-Use und Spätschäden vermieden werden.

»Insbesondere beim Umgang mit nicht opioiden Analgetika zur Selbstmedikation in der Kopfschmerztherapie kommt den Apothekern hier eine zentrale Rolle zu«, so der AMK-Vorsitzende Schulz gegenüber der PZ. Fast jede Apotheke kenne so einen Fall. Dieser Thematik widmet sich daher ein eigenes Kapitel. Häufig seien sich Patienten eines Fehlgebrauchs nicht bewusst. Apotheker könnten hier bei der Früherkennung helfen. Auch eine im Mai veröffentliche europäische Leitlinie zum Medikamenten-Übergebrauchs-Kopfschmerz (MOH) empfiehlt zur Prävention eine frühe und regelmäßige Aufklärung über den Teufelskreis, in den man geraten kann (DOI: 10.1111/ene.14268).

»Bei ständigen Kopfschmerzen sollte man in der Beratung immer bedenken, dass die Schmerzen auch durch die Analgetika selbst bedingt sein können«, erklärte Schulz. Zwar nicht evidenzbasiert, aber weitgehend Konsens ist, die Schmerzmitteleinnahme in der Selbstmedikation auf maximal zehn Tage pro Monat zu begrenzen. Bei einer Anwendung über einen längeren Zeitraum sollte das pharmazeutische Personal gegenüber dem Patienten vorsichtig den Verdacht äußern, dass die Schmerzmittel das Problem verschlimmern könnten. »Sprechen Sie aber nicht von Abhängigkeit oder Missbrauch, sonst wechselt der Patient eher in eine andere Apotheke oder zum Versandhandel«, so Schulz. Die Schuldfrage zu stellen, helfe nicht weiter.

Abgabe verweigern reicht nicht

Ebenso sei es in der Regel nicht zielführend, die Abgabe einfach zu verweigern. Die Leitlinie empfiehlt, dass Apotheker dem Betroffenen dringend raten, einen Arzt aufzusuchen, um die Hintergründe für den Schmerzmittelgebrauch zu ergründen. »Wenn möglich, sollte dies ein Schmerzspezialist sein«, ergänzte Schulz.

Ein Kopfschmerz durch Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln könne sich bereits nach vier Wochen, häufig aber auch erst nach Jahren entwickeln. »Es ist ein diffuser, drückender Dauerkopfschmerz, der morgens beginnt und durch Schmerztabletten oder körperliche Schonung zwar zunächst besser wird, aber am nächsten Tag wieder da ist«, beschrieb Schulz. Die genauen Kriterien sind unter Punkt 3.5.2 der Leitlinie zu finden.

Die Behandlung ist schwierig und langwierig. »Es geht nur mit einem Entzug«, so Schulz. Dieser könne ambulant mit professioneller Unterstützung versucht werden. Empfehlenswert sei es, ein Kopfschmerz-Tagebuch zu führen, die Dosis sehr langsam zu reduzieren, einen begleitenden Konsum von Nikotin und Alkohol zu beenden oder einen Drogenmissbrauch mit zu behandeln.

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