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Wegfall der Präqualifizierung
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Sanitätshaus will wegen ALBVVG vors Verfassungsgericht

Das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) hat die Apotheken von der Pflicht, sich für die Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln zu präqualifizieren, teilweise befreit. Dagegen will ein Sanitätshaus aus Hamburg schnellstmöglich Verfassungsbeschwerde einlegen. Unterstützung bekommt es vom Bündnis »Wir versorgen Deutschland«.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 18.12.2023  11:50 Uhr
Sanitätshaus will wegen ALBVVG vors Verfassungsgericht

Zwar verhandeln der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband aktuell noch darüber, was unter »apothekenüblich« zu verstehen ist, doch begreifen die Apotheken die geänderten Vorgaben als große Entlastung im Alltag. Nun kommt Gegenwind von einem Sanitätsdienstleister. Das Sanitätshaus Stolle aus Hamburg kündigte an, gegen die neuen Regeln Verfassungsbeschwerde einzureichen. Der Dienstleister bemängelt die »durch das ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) eingeführte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung«, wie er jetzt mitteilte.

Mit dem Schritt habe der Gesetzgeber »kurzerhand den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern über Bord geworfen«, kritisierte Stolle-Geschäftsführer Detlef Möller in der Mitteilung. Hinzu komme, dass bei der Definition »apothekenüblicher Hilfsmittel« die eigentlichen Versorger im Hilfsmittelbereich, nämlich die Sanitätshäuser, missachtet würden; stattdessen werde die Klärung  »allein der Apothekerlobby und den Krankenkassen überlassen«.

Unklar, ob das BVerfG die Beschwerde annehmen wird

Die Beschwerde einreichen soll demnach eine Anwaltskanzle aus Stuttgart (Vaihingen) – und zwar, sobald die Verhandlungen zwischen DAV und GKV-SV abgeschlossen seien. »Sobald hier der Beschluss gefasst ist, werden wir die Klage umgehend beim Bundesverfassungsgericht einreichen«, so Möller. Eine entsprechende Klage könne nur von direkt betroffenen Unternehmen eingereicht werden.

Ob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Beschwerde dann annehmen wird, ist noch völlig unklar. Für Möller steht aber fest, dass »die fortgesetzte politische Ignoranz gegenüber den Sanitätshäusern und der mittelständisch geprägten Struktur in der Hilfsmittelversorgung« endlich ein Ende haben müsse. »Statt Geschenke an die Apothekerlobby zu verteilen, sollte die Politik endlich eine vernünftige, einheitliche und qualitätssichernde bürokratische Entschlackung bei der Präqualifizierung in Angriff nehmen.«

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