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Wegfall der Präqualifizierung

Sanitätshaus will wegen ALBVVG vors Verfassungsgericht

Das Lieferengpassgesetz (ALBVVG) hat die Apotheken von der Pflicht, sich für die Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln zu präqualifizieren, teilweise befreit. Dagegen will ein Sanitätshaus aus Hamburg schnellstmöglich Verfassungsbeschwerde einlegen. Unterstützung bekommt es vom Bündnis »Wir versorgen Deutschland«.
Cornelia Dölger
18.12.2023  11:50 Uhr

Zwar verhandeln der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband aktuell noch darüber, was unter »apothekenüblich« zu verstehen ist, doch begreifen die Apotheken die geänderten Vorgaben als große Entlastung im Alltag. Nun kommt Gegenwind von einem Sanitätsdienstleister. Das Sanitätshaus Stolle aus Hamburg kündigte an, gegen die neuen Regeln Verfassungsbeschwerde einzureichen. Der Dienstleister bemängelt die »durch das ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) eingeführte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung«, wie er jetzt mitteilte.

Mit dem Schritt habe der Gesetzgeber »kurzerhand den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern über Bord geworfen«, kritisierte Stolle-Geschäftsführer Detlef Möller in der Mitteilung. Hinzu komme, dass bei der Definition »apothekenüblicher Hilfsmittel« die eigentlichen Versorger im Hilfsmittelbereich, nämlich die Sanitätshäuser, missachtet würden; stattdessen werde die Klärung  »allein der Apothekerlobby und den Krankenkassen überlassen«.

Unklar, ob das BVerfG die Beschwerde annehmen wird

Die Beschwerde einreichen soll demnach eine Anwaltskanzle aus Stuttgart (Vaihingen) – und zwar, sobald die Verhandlungen zwischen DAV und GKV-SV abgeschlossen seien. »Sobald hier der Beschluss gefasst ist, werden wir die Klage umgehend beim Bundesverfassungsgericht einreichen«, so Möller. Eine entsprechende Klage könne nur von direkt betroffenen Unternehmen eingereicht werden.

Ob das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Beschwerde dann annehmen wird, ist noch völlig unklar. Für Möller steht aber fest, dass »die fortgesetzte politische Ignoranz gegenüber den Sanitätshäusern und der mittelständisch geprägten Struktur in der Hilfsmittelversorgung« endlich ein Ende haben müsse. »Statt Geschenke an die Apothekerlobby zu verteilen, sollte die Politik endlich eine vernünftige, einheitliche und qualitätssichernde bürokratische Entschlackung bei der Präqualifizierung in Angriff nehmen.«

Bedenken »gegen die einseitige Befreiung«

Unterstützung bekommt das Sanitätshaus von dem Bündnis »Wir versorgen Deutschland« (WvD). Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hatte das WvD Bedenken »gegen die einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung« artikuliert und in seiner öffentlichen Stellungnahme sowie in der Anhörung zum ALBVVG im Gesundheitsausschuss des Bundestages auf rechtliche Einwände hingewiesen. So heißt es in einer WvD-Mitteilung.

Grundsätzlich habe das Bündnis damals die Bemühungen des Gesetzgebers um Entbürokratisierung begrüßt, teilten die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau mit. Gleichzeitig habe man »klare Bedenken gegen die einseitige Benachteiligung der Sanitätshäuser durch die getroffenen Regelungen geäußert«. Die angekündigte Verfassungsbeschwerde sei daher »nur folgerichtig«. Die beiden Generalsekretäre forderten eine rasche »verfassungskonforme Entbürokratisierung für alle Leistungserbringer«. Ein langer Rechtsstreit sei zu vermeiden. Der Verband stehe bereit, »gemeinsam mit allen relevanten gesundheitspolitischen Akteuren an einer solchen einheitlichen Lösung für die Hilfsmittelversorgung zu arbeiten«. 

Zu dem Bündnis gehören laut eigener Aussage der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die EGROH-Service GmbH, die ORTHEG eG, die Reha-Service-Ring GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.

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