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Klage abgewiesen

Sanitätshaus räumt Niederlage im Präqualifizierungsstreit ein

Nachdem das Sanitätshaus Stolle mit dem Versuch gescheitert ist, per Verfassungsklage gegen die Abschaffung der Präqualifizierungspflicht für apothekenübliche Hilfsmittel vorzugehen, hat der Kläger seine Niederlage eingeräumt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klage abgewiesen; die Grundrechte des Unternehmens würden nicht verletzt .
Cornelia Dölger
16.01.2025  16:00 Uhr
Sanitätshaus räumt Niederlage im Präqualifizierungsstreit ein

Von der Pflicht waren die Apotheken im Zuge des Lieferengpassgesetzes (ALBVVG) befreit worden. Das Hamburger Sanitätshaus hatte daraufhin Klage in Karlsruhe eingereicht. Stolle-Geschäftsführer Detlef Möller argumentierte damals, mit dem Schritt habe der Gesetzgeber »kurzerhand den fairen Wettbewerb sowie einheitliche Qualitätsstandards zwischen Apotheken und Sanitätshäusern über Bord geworfen«. Das Unternehmen sah sich in seinen Grundrechten verletzt und monierte, dass ein Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung vorliege.

Nachdem Karlsruhe die Klage nun abgewiesen hat – der Beschluss (Az.:1 BvR 839/24) ist unanfechtbar –, räumte Möller die Niederlage ein, »da gibt es nichts zu beschönigen«. Gleichwohl sei er der Ansicht, dass es richtig, sogar »notwendig« war, die Klage einzureichen. Denn damit habe die Branche »ein deutliches Zeugnis für eine neue Wehrhaftigkeit« abgegeben.

Die Möglichkeit, die Verfassungsmäßigkeit staatlichen Handelns überprüfen zu lassen, sei ein hohes Gut. Auch wenn die Ablehnung nicht nachzuvollziehen sei, sei sie zu akzeptieren. »Und genau das werden wir tun«, so Möller. Auf die Richtigkeit der Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts sei zu vertrauen.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) machte deutlich, dass der Beschluss aus Karlsruhe »die wichtige Rolle der Apotheken in der Versorgung der Menschen mit Hilfsmitteln« unterstreiche. DAV-Chef Hans-Peter Hubmann betonte, die Befreiung von der Präqualifizierung es den Apotheken ermögliche, flexibel und schnell auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten einzugehen. »Dies stärkt die wohnortnahe Versorgung und stellt sicher, dass wichtige Hilfsmittel ohne zusätzliche bürokratische Hürden verfügbar sind.«

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