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International Cannabis Business Conference

»Rücknahme der Teillegalisierung unwahrscheinlich«

Der Rechtsanwalt Peter Homberg glaubt nicht an eine Rückkehr zum Cannabisverbot– das machte er auf der International Cannabis Business Conference in Berlin deutlich. Zudem erklärte er, was beim Thema Cannabis von der neuen Regierung zu erwarten ist.
Melanie Höhn
30.04.2025  16:04 Uhr
»Rücknahme der Teillegalisierung unwahrscheinlich«

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Seitdem sind der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird das Thema Cannabis nur in zwei Zeilen erwähnt. Auf Seite 89 heißt es: »Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch«. Eine entsprechende Evaluierung war bereits im Gesetz der Ampel-Koalition vorgesehen. 

Die Entscheidung über mögliche Änderungen der Teillegalisierung von Cannabis ist daher vorerst nur vertagt, sagte der Rechtsanwalt Peter Homberg gestern auf der International Cannabis Business Conference (ICBC) in Berlin. Derweil fordert die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft die Rücknahme der seit gut einem Jahr geltenden Cannabis-Teillegalisierung.

Rechtsanwalt Homberg prophezeit: Die Rücknahme der Teillegalisierung und damit der bisherigen Maßnahmen der Ampelkoalition ist unwahrscheinlich. Der Aufwand einer vollständigen Rücknahme der teilweisen Cannabislegalisierung und der Neuklassifizierung von Cannabis als Betäubungsmittel sei viel zu groß. »Und natürlich bräuchte man eine deutliche Mehrheit, nicht nur im Parlament, sondern auch im Bundesrat.« Er deutete an, dass es jedoch Änderungen in beiden Gesetzen, also dem Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) und dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) kommen könnte. Für ihn steht fest: »Es ist sehr schwierig, den Geist wieder in die Flasche zu bekommen. Wer soll das jetzt kontrollieren?« 

Evaluierung der Auswirkungen

Am 1. Oktober 2025 muss die erste Evaluierung zu den Auswirkungen des Konsumverbots nach § 5 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, den allgemeinen Gesundheitsschutz und die cannabisbezogene Kriminalität abgeschlossen sein. Am 1. April 2026 soll dann ein Zwischenbericht über die Auswirkungen der Legalisierung vorliegen, der dann an Nina Warken, die designierte neue Gesundheitsministerin, weitergeleitet wird. 

Ein von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) geleitetes Verbundprojekt koordiniert die Evaluation der Cannabislegalisierung, zusammen mit der  Universität Düsseldorf und der Universität Tübingen.

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