»Rücknahme der Teillegalisierung unwahrscheinlich« |
Melanie Höhn |
30.04.2025 16:04 Uhr |
Im Herbst 2025 soll eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durchgeführt werden. / © imago images/CHROMORANGE
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Seitdem sind der Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird das Thema Cannabis nur in zwei Zeilen erwähnt. Auf Seite 89 heißt es: »Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch«. Eine entsprechende Evaluierung war bereits im Gesetz der Ampel-Koalition vorgesehen.
Die Entscheidung über mögliche Änderungen der Teillegalisierung von Cannabis ist daher vorerst nur vertagt, sagte der Rechtsanwalt Peter Homberg gestern auf der International Cannabis Business Conference (ICBC) in Berlin. Derweil fordert die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft die Rücknahme der seit gut einem Jahr geltenden Cannabis-Teillegalisierung.
Rechtsanwalt Homberg prophezeit: Die Rücknahme der Teillegalisierung und damit der bisherigen Maßnahmen der Ampelkoalition ist unwahrscheinlich. Der Aufwand einer vollständigen Rücknahme der teilweisen Cannabislegalisierung und der Neuklassifizierung von Cannabis als Betäubungsmittel sei viel zu groß. »Und natürlich bräuchte man eine deutliche Mehrheit, nicht nur im Parlament, sondern auch im Bundesrat.« Er deutete an, dass es jedoch Änderungen in beiden Gesetzen, also dem Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) und dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) kommen könnte. Für ihn steht fest: »Es ist sehr schwierig, den Geist wieder in die Flasche zu bekommen. Wer soll das jetzt kontrollieren?«
Am 1. Oktober 2025 muss die erste Evaluierung zu den Auswirkungen des Konsumverbots nach § 5 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, den allgemeinen Gesundheitsschutz und die cannabisbezogene Kriminalität abgeschlossen sein. Am 1. April 2026 soll dann ein Zwischenbericht über die Auswirkungen der Legalisierung vorliegen, der dann an Nina Warken, die designierte neue Gesundheitsministerin, weitergeleitet wird.
Ein von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) geleitetes Verbundprojekt koordiniert die Evaluation der Cannabislegalisierung, zusammen mit der Universität Düsseldorf und der Universität Tübingen.
Beim Thema Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) glaubt Homberg, dass es weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Pharmaindustrie bleiben werde und es nur kleine Änderungen mit der neuen Regierung geben wird. Seit der Teillegalisierung im Jahr 2024 sind die Verschreibungen von Medizinalcannabis enorm angestiegen – vor allem Privatrezepte wurden seitdem viel häufiger ausgestellt. »Ich denke, dass wir eine Verlagerung vom illegalen Markt hin zum medizinischen Markt beobachten, die Nutzung durch Erwachsene wird zunehmend medizinisch. Anders lässt sich dieser Anstieg nur schwer nachvollziehen«, so Homberg. Der Rechtsanwalt betonte, dass der Vertrieb von Medizinalcannabis über Online-Plattformen deutlich zugenommen habe, die vermehrt in die Kritik geraten seien.
Gegen diese fragwürdigen Angebote ging die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) juristisch vor und klagte erfolgreich gegen die Plattform »Dr. Ansay«, die medizinisches Cannabis auf Privatrezept anbietet. Das Landgericht Hamburg erklärte, dass ein persönlicher ärztlicher Kontakt für eine Behandlung mit Cannabis notwendig ist. Außerdem sieht das Gericht in dem Angebot eine unzulässige Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Erst kürzlich hatte sich die Ärztekammer Nordrhein gegen Online-Verschreibungen von Medizinalcannabis ausgesprochen und gefordert, dass es nur im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden sollte.
Homberg selbst vertritt als Anwalt einige dieser Plattformen, die Unterlassungsaufforderungen erhalten hätten, wie er auf der ICBC ausführte. Verschiedene Behörden hätten Fragen zur Beziehung der Plattformen mit Ärzten und Apotheken gestellt. »Die Plattformen dürfen nicht dem Eindruck erwecken, medizinische Dienstleistungen anzubieten«, sagte er. »Das dürfen sie gesetzlich nicht«. Zudem müssten die Plattformen das Berufsrecht für Apotheker und Ärzte einhalten. »Das ist kompliziert. Diese Einschränkungen sind ein Dschungel, durch den man sich navigieren muss.« Zudem sei auch keine Werbung für medizinisches Cannabis erlaubt, weil es ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel sei.