Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Umstrittene Entscheidung

RKI begründet die Verkürzung des Genesenenstatus

Die Verkürzung des Genesenenstatus, die das Robert-Koch-Institut Mitte Januar für Deutschland beschlossen hatte, sorgt weiterhin für Unmut  Jetzt präzisiert das Institut seine Vorgaben und begründet seine Entscheidung.
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 04.02.2022  17:00 Uhr

Mitte Januar hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Da der Genesenenstatus auch erst 28 Tage nach Nachweis der Infektion gültig wird, gilt man daher effektiv nur 62 Tage als genesen. Die fachlichen Vorgaben für den Genesenenachweis hat das RKI nun an diesem Donnerstag präzisiert und seine Entscheidung begründet.

Es stellt fest: »Diese fachlichen Vorgaben für den Genesenennachweis beziehen sich ausschließlich auf Personen, die ungeimpft sind, das heißt weder vor, noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben.« Geimpfte Personen können sich Covid-19-Impfzertifikate ausstellen lassen, die deutlich länger gültig sind. Die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises begründet das Institut damit, dass »die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Delta-Variante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Delta-Variante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikron-Variante haben«.

Wie lange eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion vor einer Reinfektion schütze, hänge von Alter, Schwere der Erkrankungen und Virusvarianten ab und könne interindividuell stark schwanken. Eine vorherige Infektion verstärke aber die Immunantwort auf eine Covid-19-Impfung, weshalb zur Grundimmunisierung von Genesenen laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in der Regel nur eine Impfstoffdosis nötig ist.  Welche Genesenen wann geimpft werden sollen, finden Sie hier

Es sei zu beachten, dass eine durchgemachte Infektion nicht nur die Person selbst zu einem gewissen Maß vor Reinfektion und einem schweren Verlauf schütze, sie mindere auch das Risiko der Virusübertragung, heißt es vom RKI. »Bei den fachlichen Vorgaben für Covid-19-Genesenennachweise geht es primär um den oben genannten Schutz vor Virusübertragung beziehungsweise das Risiko, dass die genesene Person asymptomatisch mit SARS-CoV-2 infiziert ist und das Virus auf andere Menschen übertragen kann.« 

Reinfektionen mit Omikron möglich

Studien zur Übertragbarkeit der Omikron-Variante durch Genesene lägen noch nicht vor, der Schutz vor jeglicher  Infektion könne aber als Richtwert für die Bewertung des Schutzes vor Virusübertragung herangezogen werden. Laut RKI zeigten bisherige Daten des Imperial College London, dass es unter dominanter Zirkulation der Omikron-Variante bei zuvor infizierten und nicht geimpften Personen häufig zu Reinfektionen komme.

Zudem weise die britische SIREN-Studie darauf hin, dass Genesene unter diesen Bedingungen nur noch eine Schutzwirkung von etwa 44 Prozent gegenüber Reinfektionen aufweisen. Dieser Schutz bezieht sich auf die Verhinderung symptomatischer und asymptomatischer Infektionen bei Personen, deren letzter PCR-Nachweis einer Coronainfektion mehr als 90 Tage zurücklag. Den SIREN-Daten zufolge haben Doppelgeimpfte einen Immunschutz von 32 Prozent und Geboosterte von 62 Prozent.

In einer weiteren Studie, die die Schutzwirkung gegenüber Reinfektionen mit verschiedenen Virusvarianten verglich, hatten Genesene gegenüber Omikron-Reinfektionen nur einen Schutz von circa 60 Prozent, während es gegenüber Delta-Reinfektionen mehr als 90 Prozent waren. 

Impfzertifikate sind länger gültig als Genesenennachweise

Seit diesem Dienstag ist ein Impfzertifikat für eine zweifache Impfung gegen Covid-19 nur noch neun statt zwölf Monate gültig. Damit wurden die Impfnachweise an die aktuellen EU-Vorgaben angepasst. Die Impfzertifikate von Geboosterten (mit einer dritten Impfung) gelten noch unbegrenzt. Die Impfzertifikate besitzen somit eine deutlich längere Gültigkeit als der Genesenennachweis.

Der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Professor Dr. Carsten Watzl, kritisierte Ende Januar gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, man müsse nun konsequenterweise auch die Gültigkeit des Impfzertifikats angleichen. Die Immunantwort schwinde sowohl bei Genesenen als auch bei Geimpften mit der Zeit. Die Verkürzung auf drei Monate sei eine »politische Entscheidung, die auf Basis der Daten nicht nachvollziehbar ist«.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa