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»Datenklau«-Prozess

Richter weisen Vorwurf zurück

Am heutigen Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den Systemadministrator Christoph H. haben die Richter klargestellt, dass sie »kein unfaires Verfahren« führen. Dieser Vorwurf kam vonseiten der Verteidigung. Außerdem bekam die Anklage ihr Fett weg – dieses Mal von den Richtern.
Jennifer Evans
16.01.2019  18:10 Uhr

Mehrfach hatte die Verteidigung in den vergangenen Monaten beantragt, weitere Zeugen zu befragen. Die Rechtsanwälte versprachen sich davon eine Bestätigung dafür, wie leicht es zur Zeit der Tatvorwürfe für einen IT-Mitarbeiter wie H. im Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewesen ist, auf hausinterne E-Mail-Postfächer zuzugreifen. Doch die Richter lehnten immer wieder ab – so auch heute wieder.

Schon seit mehr als einem Jahr müssen sich der heutige Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und der seinerzeit für das BMG tätige IT-Spezialist H. dafür verantworten, zwischen 2009 und 2012 auf E-Mails von Ministeriumsmitarbeitern zugegriffen zu haben. Für die brisanten politischen Informationen soll Bellartz laut Anklage den IT-Fachmann bezahlt haben.

Die Schlussfolgerung, dass die wiederholt abgelehnten Anträge ein »unfair geführtes Verfahren« bedeuteten, sei falsch. Das entgegnete der Vorsitzende Richter dem Protest der Verteidigung. Das Problem sieht der Richter woanders: Während die Strafkammer seiner Ansicht nach ihre Aufmerksamkeit der Rechtsfrage widmet, konzentriert sich die Verteidigung noch auf die Tatsachenlage, sprich den damaligen Abläufen im Ministerium. Doch für die Richter ist durch frühere Zeugenaussagen anscheinend längst geklärt, wie der technische Zugriff auf den Mailverkehr im BMG seinerzeit möglich war. Daher hatte die Strafkammer zuletzt keinen Sinn mehr darin gesehen, weitere Zeugen zur Sache anzuhören. Nach Aussage des Gerichts wirke sich diese Feststellung  ohnehin eher »günstig für die Angeklagten« aus.

In diesem Zusammenhang erwähnte der Vorsitzende Richter außerdem, dass die Anklage vonseiten der Staatsanwaltschaft etwas »sorglos« und »wenig problembewusst« formuliert worden sei. Damit meint er beispielsweise, dass der zugrundeliegende Paragraf 202a im Strafgesetzbuch zum Ausspähen von Daten zwar die »Überwindung einer Zugangssicherung« vorschreibt, doch im Laufe der Hauptverhandlung hatte sich herausgestellt, dass die sensiblen Daten im BMG damals nicht so gut gesichert waren wie heute. In diesem Fall sei die Schilderung der Zeugen entscheidend für die Einschätzung, betonte der Vorsitzende Richter.

Am 1. Februar geht das Strafverfahren in die nächste Runde.  Wie lang  es sich noch hinziehen wird, ist unklar. Vom Landeskriminalamt sind noch weitere Datenauswertungen angefordert, die nur H. betreffen und nicht im Zusammenhang mit dem vermeintlichen Datendiebstahl stehen. Nach derzeitigem Stand sollen die entsprechenden Informationen »bis Ostern« eintreffen, wie Strafkammer heute mitteilte. Die Anwälte zeigten ihren Unmut über die weitere Verzögerung. Die Richter versprachen aber, in der Sache Druck zu machen.

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