Regierungsberater fordern Dispensierrecht für Ärzte |
Die integrierten Leitstellen sollen laut Stellungnahme »so vorteilhaft und attraktiv sein, dass für die Bevölkerung ein großer Anreiz besteht, sich in einem medizinischen Notfall primär an sie zu wenden«. Dies sei durch unmittelbare Erreichbarkeit, gute medizinische Beratung und telemedizinische ärztliche Hilfe bei allen hierfür in Betracht kommenden Gesundheitsproblemen sicherzustellen. Bei Bedarf gehöre dazu auch eine terminlich verbindliche und bevorzugte Vermittlung in die Weiterversorgung. Den Empfehlungen der Expertenkommission zufolge sollten die Leitstellen eine leistungsfähige, rund um die Uhr erreichbare allgemeinärztliche und kinderärztliche telemedizinische Beratung beziehungsweise Videosprechstunde einrichten.
Wenn es um einen niedrigschwelligen Zugang zur Telemedizin geht, kommen auch die Apotheken ins Spiel. So heißt es in der Stellungnahme: »Für Menschen, die keinen eigenen Zugang zu Videotelefonie haben oder sich in der Benutzung unsicher fühlen, ist zu erwägen, einen derartigen Zugang in Apotheken einzurichten.« Um die Akzeptanz telemedizinischer Beratung zu erhöhen, sei es den Empfehlungen zufolge wichtig, dass der Kontakt schnell, persönlich und mit möglichst geringem technischem Aufwand hergestellt werde. Datenschutzaspekte seien zu beachten, aber mit Blick auf eine unkomplizierte Umsetzbarkeit zu begrenzen, formulieren die Experten in ihrer Stellungnahme. In der Vergangenheit hatte es bereits Versuche mit Telemedizin-Terminals in Apotheken gegeben. Vor einigen Jahren hatte beispielsweise die Deutschen Gesellschaft für Infrastruktur und Versorgungsmanagement (Degiv) in einigen Apotheken Terminals errichtet, mit denen Patienten auf Dienstleistungen ihrer Krankenkassen zugreifen konnten.
Und auch was die Arzneimittelversorgung im Notfall betrifft, macht die Regierungskommission Vorschläge, die von großer Relevanz für die Apotheken sind. Konkret fordern die Expertinnen und Experten, dass die Mediziner in den Notfallzentren selbst Arzneimittel abgeben können. Wörtlich heißt es dazu: »Zudem wird eine einheitliche, unbürokratische Möglichkeit zur Medikamentenvergabe und Krankschreibung für alle am INZ beteiligten Ärztinnen und Ärzte geschaffen.«
Sehr kurz erwähnt wird auch, dass zum Angebot der Leitstellen ein Botendienst für Arzneimittel gehören soll. Nicht genauer angegeben ist hier allerdings, ob dieser Botendienst von Apotheken oder alternativen Betreibern angeboten werden soll.