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Medizinforschungsgesetz

Regierung hält an geheimen Erstattungspreisen fest

Die Bundesregierung macht bei ihrem Vorhaben hinsichtlich vertraulicher Erstattungspreise keine Konzessionen an die Länder. Der Bundesrat hatte sich zuvor in seiner Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz (MFG) gegen eine geheime Preisfindung ausgesprochen.
Ev Tebroke
30.05.2024  17:00 Uhr
Regierung hält an geheimen Erstattungspreisen fest

24 Änderungsvorschläge hatte die Länderkammer jüngst in ihrer Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz (MFG) der Regierung nahegelegt. Darunter auch die Streichung der geplanten Möglichkeit, dass Pharmahersteller künftig die Erstattungspreise für neue Medikamente geheim halten können.

Zwar geht die Bundesregierung durchaus auf einige Änderungswünsche der Länderkammer ein. Insbesondere sollen laut der Gegenäußerung weitere Maßnahmen aus dem Strategiepapier »Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich in Deutschland« umgesetzt werden, die bislang noch nicht im MFG enthalten sind. Auch der Prüfbitte, die Information von Patientinnen und Patienten sowie der Ärzteschaft über klinische Studien zu verbessern, um die Teilnahme an innovativen klinischen Studien zu erleichtern, will die Regierung nachkommen. Eisern bleibt sie aber unter anderem bei den Plänen zur Einführung einer Bundesethikkommission und zur Etablierung von vertraulichen Erstattungsbeiträgen.

Kernbestandteil des Gesetzes

Diese Punkte zählen aus Regierungssicht zu den Kernbestandteilen des MFG. Eine Streichung würde die Ziele des Gesetzentwurfs gefährden, heißt es in der Gegenäußerung. Das Gesetz soll in erster Linie dazu dienen, den Pharmastandort Deutschland zu stärken und wettbewerbsfähiger aufzustellen.

Der Bundesrat hatte sich jüngst in seiner Stellungnahme gegen eine geheime Preispolitik bei Arzneimitteln ausgesprochen: »Die Einführung einer Geheimhaltungsmöglichkeit für den verhandelten Erstattungsbetrag führt zu großer Intransparenz für heutzutage erforderliche gesundheitsökonomische Betrachtungen. Dabei steht ein hoher bürokratischer und finanzieller Aufwand für den Differenzausgleich einem nur fraglichen Nutzen entgegen.«

Auch die Kassen befürchten einen Anstieg der Arzneimittelpreise durch die geplante Regelung. »Wenn den Ärztinnen und Ärzten die Preistransparenz genommen wird, dann können sie nicht mehr wirtschaftlich verordnen. Wenn sich Geheimpreise durchsetzen, werden sie die ohnehin steigenden Ausgaben für Arzneimittel deutlich um viele Milliarden Euro zusätzlich in die Höhe treiben«, so die Vorständin des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis.

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