Regierung hält an geheimen Erstattungspreisen fest |
Ev Tebroke |
30.05.2024 17:00 Uhr |
Die Regierung beharrt in der Gegenäußerung jedoch auf ihrem Vorhaben. Zuletzt hatte bereits das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Pläne vor der Presse verteidigt. Der deutsche Erstattungsbetrag könne für die Unternehmen aufgrund der sogenannten externen Referenzpreiswirkung deutlich über den deutschen Markt hinausgehende wirtschaftliche Auswirkungen haben, heißt es anlässlich der Bundesrat-Forderungen. Nach Aussagen der pharmazeutischen Industrie schränke dies den Spielraum der Unternehmen im Rahmen der Erstattungsbetragsverhandlungen ein. Dies könne auch dazu führen, dass pharmazeutische Unternehmer sich entscheiden, sich vom deutschen Markt zurückzuziehen, was wiederum den Zugang deutscher Patienten zu innovativen Arzneimitteln gefährden könnte.
»Es ist daher auch vor dem Hintergrund des internationalen Trends zu vertraulichen Preisen erforderlich, die Flexibilität der Verhandlungspartner und deren Verhandlungsspielräume zu erweitern, um die möglichen mit der externen Referenzpreiswirkung des deutschen Erstattungsbetrags verbundenen negativen Effekte zu verhindern.« Deutschland ist demnach in der EU das einzige Mitgliedsland mit einer vergleichbaren Transparenz der Arzneimittelpreise. Mit der Ermöglichung der Vertraulichkeit könne daher einen Nachteil im Wettbewerb mit praktisch allen vergleichbaren Ländern ausgeglichen werden, die von jeher vertrauliche Preise für neue Arzneimittel vereinbart haben, heißt es in dem Papier.
Die Vertraulichkeit des Erstattungsbetrags sei bewusst als herstellerseitige Option vorgesehen, um die Flexibilität der Verhandlungspartner zu erweitern. Es sei davon auszugehen, dass von dieser Option lediglich in einzelnen Fällen Gebrauch gemacht werde, da das Verfahren für die Hersteller auch mit Mehrkosten verbunden ist. Für die wenigen Verfahren, die pro Jahr in Zukunft mittels eines vertraulichen Erstattungsbetrages abgerechnet würden, werde es einen Prozess der dauerhaften Nacherstattung geben. Vorgesehen ist laut MFG, dass pharmazeutische Unternehmer nicht nur die Differenz zwischen dem gelisteten Preis und dem Erstattungsbetrag, sondern zudem die auf den gelisteten Preis bezogenen Handelsaufschläge für den Großhandel und die Apotheken sowie die Umsatzsteuer ausgleichen sollen.
Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme bemängelt, dass völlig unklar sei, wie diese Prozesse ablaufen sollen.
Das Medizinforschungsgesetz ist nicht zustimmungspflichtig.