Studierende, die sich während der Coronavirus-Pandemie in einem systemrelevanten Bereich etwas dazuverdienen, brauchen keine Bafög-Kürzungen befürchten. / Foto: Getty Images/EMS-Forster-Productions
Der Gesetzentwurf sieht Anreize für Bafög-Bezieher vor, sich in der Krise in sogenannten systemrelevanten Bereichen zu engagieren. Bereits beschlossen war, dass Verdienste aus Tätigkeiten in Gesundheitseinrichtungen nicht mehr auf das Bafög angerechnet werden. Dies soll nun auch auf andere Bereiche wie etwa die Lebensmittelbranche ausgeweitet werden. Das ausgezahlte Bafög soll trotz dieser Nebeneinkünfte unverändert hoch bleiben.
Für Wissenschaftler sollen Regeln zur Befristung von Verträgen gelockert werden, sodass beispielsweise Forschungsprojekte, die sich wegen der aktuellen Ausnahmesituation verzögern, weitergeführt werden können. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden, hieß es vom Bundesforschungsministerium. Der Gesetzentwurf solle nun kurzfristig in den Deutschen Bundestag eingebracht und beschlossen werden.
Der SPD-Bildungspolitiker Oliver Kaczmarek begrüßte die geplanten Neuregelungen, forderte aber weitere Hilfen. «Wer akut in Not gerät, weil die Eltern in Kurzarbeit müssen oder weil der eigene Nebenjob verloren geht, muss schnell und vereinfacht Zugang zum BaföG oder einem Härtefallfonds bekommen», sagte er und verwies auf einen entsprechenden Aktionsplan der SPD-Fraktion für Ausbildung und Studium in der Krise. Sowohl Studierende als auch Auszubildende sollten zudem vereinfachten Zugang zum Wohngeld erhalten, wenn sie kein Bafög bekommen können.
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